Positionen, die das Working Capital nicht beeinflussen (mit Beispiel)

In diesem Artikel erfahren Sie, welche Elemente keine Änderung des Umlaufvermögens bewirken.

(i) eine Verschiebung von einem kurzfristigen Vermögenswert zu einem anderen kurzfristigen Vermögenswert in gleicher Höhe oder von einer kurzfristigen Verbindlichkeit zu einer anderen kurzfristigen Verbindlichkeit in gleicher Höhe;

(ii) eine Erhöhung des Umlaufvermögens um einen entsprechenden Anstieg der kurzfristigen Verbindlichkeiten;

(iii) eine Abnahme des Umlaufvermögens um eine entsprechende entsprechende Abnahme der kurzfristigen Verbindlichkeiten;

(iv) eine Erhöhung des langfristigen Vermögens durch eine entsprechende entsprechende Erhöhung der langfristigen Verbindlichkeit oder der festen Verbindlichkeit;

(v) Eine Verringerung der langfristigen Verbindlichkeit durch eine entsprechende entsprechende Erhöhung der langfristigen Verbindlichkeit.

Das folgende Beispiel zeigt die obigen Fakten:

Im obigen Beispiel wird das Betriebskapital mit Rs bewertet. 25.000

Die obigen Punkte können unter Bezugnahme auf ihre jeweiligen Beispiele einzeln betrachtet werden als:

(i) Der von den Schuldnern eingegangene Betrag belief sich auf Rs. 5.000;

(ii) Gekaufte Waren auf Kredit für Rs. 10.000;

(iii) Gläubiger werden für Rs bezahlt. 6.000;

(iv) Für Rs sollen Eigenkapitalanteile ausgegeben werden. 20.000 für den Erwerb von Maschinen und Anlagen;

(v) 8% Schuldverschreibungen sind in 5% Vorzugsaktien im Umfang von Rs umzuwandeln. 4.000.

Die Position der Bilanz gegenüber dem Working Capital wird daher

Nun ist es ganz klar, dass die oben genannten Punkte keine Änderung des Betriebskapitals bewirken.