Was sind die wichtigsten Merkmale der Uruguay-Runde?

(i) Übereinkommen über die Landwirtschaft:

Die Zölle, die sich aus der Umformung nichttarifärer Hemmnisse sowie anderer Zölle auf landwirtschaftliche Erzeugnisse ergeben, sollen im Durchschnitt der entwickelten Länder über 6 Jahre um 36 Prozent und im Falle der Entwicklungsländer um 24 Prozent gesenkt werden 10 Jahre.

Die am wenigsten entwickelten Länder müssen sich nicht zur Reduzierung verpflichten.

(ii) Abkommen über den Handel mit Textilien und Bekleidung :

Dies sieht vor, dass die seit 1974 im Rahmen der Multi-Fiber-Arrangements geltenden Einfuhrquoten für Textilien und Bekleidung über einen Zeitraum von zehn Jahren, dh bis zum Ende der Übergangszeit am 1. Januar 2005, auslaufen.

(iii) Vereinbarung über den Marktzugang :

Die Mitgliedsländer werden den Zoll für Industrie- und Landwirtschaftsgüter um durchschnittlich 37 Prozent senken.

(iv) Vereinbarung über TRIMs :

Das Abkommen über handelsbezogene Investitionsmaßnahmen (TRIMs) fordert die Einführung einer nationalen Behandlung ausländischer Investitionen und die Aufhebung mengenmäßiger Beschränkungen. Darin werden fünf Investitionsmaßnahmen genannt, die den GATT-Bestimmungen zur nationalen Behandlung und zur generellen Beseitigung der qualitativen Beschränkungen nicht entsprechen.

Dies sind Maßnahmen, die den ausländischen Investoren auferlegt werden, wie die Verpflichtung, lokale Betriebsmittel zu verwenden, als Bedingung für den Export zu produzieren, importierte Waren als Betriebsmittel zu erhalten, um die Deviseneinnahmen aus dem Import von Betriebsmitteln mit dem Devisenergebnis durch den Export auszugleichen, und nicht mehr als einen bestimmten Anteil der lokalen Produktion zu exportieren.

(v) Vereinbarungen zu TRIPS :

Handelsbezogene Rechte an geistigem Eigentum (TRIPs) beziehen sich auf Patente und Urheberrechte. Wurden früher Produkte für die Weiterverarbeitung von Lebensmitteln, Medikamenten, Medikamenten und chemischen Erzeugnissen erteilt, so sieht das TRIPs-Abkommen nun vor, auch in allen diesen Bereichen Produktpatente zu erteilen. Der Schutz wird für 20 Jahre für Patente und 50 Jahre für Urheberrechte gewährt.

(vi) Dienstleistungsvereinbarung:

Zum ersten Mal wurde der Handel mit Dienstleistungen wie Banken, Versicherungen, Reisen, Seeverkehr, Mobilität der Arbeitskräfte usw. in den GATT-Bereich gebracht. Das GATS (allgemeines Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen) bietet einen multilateralen Rahmen für Grundsätze und Dienstleistungen, der den Handel mit Dienstleistungen unter Bedingungen der Transparenz und der fortschreitenden Liberalisierung regeln sollte.

Darin werden bestimmte Verpflichtungen festgelegt, wie etwa die Erteilung des MFN-Status an die anderen Mitgliedsstaaten in Bezug auf den Dienstleistungshandel, die Aufrechterhaltung der Transparenz und auch eine generelle Liberalisierungsverpflichtung.

(vii) Streitschlichtungsstelle :

Die Streitbeilegung im Rahmen des GATT war ein nie endender Prozess. Es gab genügend Spielraum für Verfahrensverzögerungen, in jeder Phase des Streitbeilegungsprozesses konnten Einwände erhoben werden, und Strafanzeigen konnten von der betreffenden Partei zurückgewiesen werden.

Das im Rahmen der WTO eingerichtete Streitbeilegungsverfahren (DSB - Disputes Settlement Body) versucht, diese Lücken zu schließen, und bietet dem multilateralen Handelssystem Sicherheit und Vorhersehbarkeit. Es ist nun verpflichtend, einen Streit innerhalb von 18 Monaten beizulegen. Die Feststellungen des DSB sind endgültig und verbindlich.