Top 7 Merkmale der Partnerschaftsform der Partnerschaft

Dieser Artikel wirft ein Licht auf die sieben wichtigsten Merkmale der Partnerschaftsform von Business. Die Merkmale der Partnerschaft sind: 1. Gründung 2. Kontrolle 3. Verwaltung 4. Finanzierung 5. Dauer 6. Besteuerung 7. Kein Rechtsstatus.

Partnerschaftsmerkmal Nr. 1. Gründung:

Partnerschaft ist das Ergebnis einer Vereinbarung.

Es wird in gegenseitigem Einverständnis und freiwilliger Vereinbarung erstellt.

Ein mündlicher Vertrag reicht aus, um ihn zu verwirklichen.

Es ist jedoch ratsam, die Vereinbarung auf das Schreiben zu reduzieren und eine ordnungsgemäß erstellte Partnerschaftsurkunde vorzubereiten, in der die Bedingungen und Bedingungen der Partnerschaft sowie die Rechte, Pflichten und Pflichten der Partner festgelegt werden.

Die Registrierung einer Partnerschaftsfirma ist nach unserem Gesetz nicht obligatorisch. Die Registrierung ist jedoch erforderlich, da sich bestimmte Behinderungen entwickeln, wenn sie nicht registriert ist. Das Schwerwiegendste ist, dass eine nicht eingetragene Firma keine Klage wegen der Geltendmachung eines Rechts aus einem Vertrag erheben kann.

Partnerschaftsmerkmal Nr. 2. Kontrolle:

In einer Partnerschaftsfirma hängt die Kontrolle von ihren Bedingungen ab. In einer Partnerschaftsfirma, in der alle Partner aktiv an der Durchführung des Partnerschaftsgeschäfts beteiligt sind, liegt die Kontrolle bei allen. Ohne den einstimmigen Willen aller Partner kann keine größere geschäftliche Entscheidung getroffen werden.

Es gibt einige Partner, die sich nicht aktiv an der Geschäftsführung beteiligen. Sie werden schlafende oder ruhende Partner genannt. Die Kontrolle teilen sich die aktiven Partner einer Firma.

Partnerschaftsmerkmal Nr. 3. Management:

Nach dem Gesetz hat jeder Partner das Recht, an der Geschäftsführung der Firma teilzunehmen. Jede Kanzlei kann nach Vereinbarung zwischen den Partnern ein Managementmuster wählen. In vielen Fällen kümmert sich ein leitender Partner um die Arbeit der Firma als Chief Executive.

Partnerschaftsmerkmal Nr. 4. Finanzierung:

Das Kapital der Partnerschaftsgesellschaft besteht aus den Beträgen, die von verschiedenen Partnern beigesteuert werden. Die Kapitaleinlage der Partner muss nicht gleich sein. Manchmal kann ein Partner ohne Kapitaleinlage zur Partnerschaft zugelassen werden. Dies geschieht, wenn solche Partner besondere Fähigkeiten und Fähigkeiten einbringen. Das Anfangskapital kann durch Fremdfinanzierung und auch durch private Immobilien von Partnern erhöht werden.

Partnerschaftsmerkmal Nr. 5. Dauer:

Die Partnerschaftsfirma fährt zur Freude der Partner fort. Eine Partnerschaft endet, wenn einer der Partner stirbt, in den Ruhestand geht oder zahlungsunfähig wird. Wenn die Partner vereinbaren, ihre Geschäfte für einen bestimmten Zeitraum zu tätigen, wird dies als Partnerschaft mit einer festen Laufzeit bezeichnet.

Wenn die Laufzeit vorbei ist, geht die Partnerschaft zu Ende. Wenn eine Partnerschaft für ein bestimmtes Unternehmen gebildet wird, spricht man von einer bestimmten Partnerschaft, die bis zum Abschluss des Geschäfts andauern würde.

Partnerschaftsmerkmal Nr. 6. Besteuerung:

Eine Partnerschaftsfirma unterliegt der Einkommenssteuer und anderen Steuern, da eine natürliche Person zu zahlen ist. Wenn die Firma nach dem Einkommensteuergesetz registriert ist, wird das Einkommen der Firma unter den Partnern aufgeteilt, und jeder Partner wird gesondert der Einkommensteuer unterstellt. Wenn die Firma nicht registriert ist, muss die Firma Steuern auf ihren gesamten Gewinn zahlen, die sich von den Einkünften der einzelnen Partner unterscheiden.

Partnerschaftsmerkmal Nr. 7. Kein Rechtsstatus:

Eine Partnerschaft ist eine rein persönliche Organisation und hat keine eigene Rechtspersönlichkeit. Firma und Partner sind untrennbar miteinander verbunden.