Top 3 Merkmale der Steuerbestimmungen

Dieser Artikel beleuchtet die drei Merkmale der Besteuerung in verschiedenen Formen der Unternehmensorganisation. Die Funktionen sind: 1. Eigentum 2. Partnerschaft 3. Unternehmen.

Besteuerung: Merkmal Nr. 1. Eigentumsvorbehalt:

Das wichtigste Merkmal der Besteuerung oder des Eigentums ist, dass Gewinne des Unternehmens in den Händen des Eigentümers besteuert werden, unabhängig davon, ob diese im Unternehmen verbleiben, in Form von Gehältern ausbezahlt oder als Gewinn abgehoben werden. Der für dieses Formular geltende Steuersatz ist derselbe, der für eine Einzelperson gilt. Darüber hinaus wird der Gewinn nur einmal besteuert.

Derzeit werden die Einkünfte des ausschließlichen Eigentums von Unternehmen zu folgenden Sätzen besteuert:

Es wird ein Aufschlag von 10 Prozent auf die Steuern erhoben, die auf Gesamteinkommen über Rs erhoben werden. 10 Lakhs. Zusätzlich wird ein zusätzlicher Aufschlag = Zweit- und Hochschulabschluss in Höhe von 2 Prozent erhoben. Steuerrückerstattung in Höhe von Rs. 1, 00.000 stehen dem alleinigen Eigentümer gemäß den Abschnitten 80c, 80cce und 80ccd zur Verfügung.

Außerdem kann ein Inhaber ein zu versteuerndes Einkommen bis zu Rs. 1, 5 lakhs haben Anspruch auf 20% ige Steuerrückerstattung 88 des IT-Gesetzes. Personen, die ein Einkommen von Rs haben, würden jedoch keinen Zuschlag zahlen. 60.000 oder weniger für Investitionen bis zu Rs. 80.000.

Für diejenigen mit steuerpflichtigem Einkommen über Rs. 1, 5 lakhs aber bis zu Rs. 5 Lakhs, der maximal zulässige Abzug wäre Rs. 80.000, aber der Abzug würde bis zu 10% betragen. Bei Inhabern mit steuerpflichtigen Einkünften über Rs ist kein Rabatt möglich. 5 Lakh.

Besteuerung: Merkmal # 2. Partnerschaft:

Gemäß dem Income Tax Act (Abschnitte 184 und 185) wird eine Partnerschaftsfirma als separate Einheit besteuert, und es wird nicht zwischen registrierten und nicht registrierten Firmen unterschieden. Nachdem die Vergütung und die Zinsen für die Partner gewährt wurden, unterliegen die Saldokonten der Firma einer Steuer von 30%.

Die von den Unternehmen zu entrichtende Steuer würde um einen Zuschlag von 10% der zu zahlenden Steuer erhöht. Darüber hinaus muss ein Unternehmen einen zusätzlichen Zuschlag von 2% in Form von Sekundar- und Hochschulabschlüssen zahlen.

Besteuerung: Feature # 3. Firma:

Bei einem inländischen Unternehmen Steuersatz / 30%

Im Falle einer anderen Gesellschaft als einer inländischen Firma.

(i) Auf so viel des Gesamteinkommens, wie aus

a) Lizenzgebühren, die von der Regierung oder einem indischen Konzern aufgrund eines von ihr mit der Regierung oder dem indischen Konzern nach dem 31. März 1961, jedoch vor dem 1. April 1976 oder

b) Gebühren für die Erbringung von technischen Dienstleistungen von der Regierung oder einem indischen Anliegen aufgrund einer Vereinbarung, die von ihr mit der Regierung oder einem indischen Anliegen nach dem 29. Februar 1964, aber vor dem 1. April 1976, geschlossen wurde …………… … .. 50%

(ii) In der Summe, falls vorhanden, des Gesamteinkommens ……………. 40%

Die von einer Gesellschaft zu entrichtende Einkommensteuer wird um einen Zuschlag erhöht:

(i) Für jede inländische Gesellschaft 10% der Einkommensteuer

(ii) Für jedes Unternehmen außer einem inländischen Unternehmen in Höhe von 2, 5%.