Verfahren für die Registrierung und Auflösung einer Partnerschaftsfirma

Verfahren zur Registrierung und Auflösung einer Partnerschaftsfirma!

Registrierung der Firma:

Nach dem Indian Partnership Act von 1932 ist die Registrierung der Firma nicht obligatorisch. Da ein nicht eingetragenes Unternehmen unter bestimmten Einschränkungen leidet, ist die Registrierung des Unternehmens wünschenswert. Die Registrierung kann jederzeit erfolgen.

Die Registrierung einer Partnerschaftsfirma umfasst das folgende Verfahren:

Die Kanzlei muss sich in einem vorgeschriebenen Antragsformular an den Kanzler der jeweiligen Landesregierung wenden. Das Formular sollte von allen Partnern ordnungsgemäß unterzeichnet werden.

Das Bewerbungsformular sollte folgende Informationen enthalten:

1. Der Firmenname

2. Der Name des Geschäftsorts.

3. Namen anderer Orte, falls vorhanden, an denen das Unternehmen seine Geschäfte ausübt.

4. Datum der Geschäftsaufnahme.

5. Datum, an dem jeder Partner der Firma beigetreten ist.

6. Vollständige Namen und ständige Adressen aller Partner.

7. Die Dauer der Firma, falls vorhanden.

Wenn der Kanzler der Firma überzeugt ist, dass alle Formalitäten in Bezug auf die Registrierung vollständig erfüllt wurden, nimmt er eine Eintragung in das Handelsregister vor. Somit gilt die Firma als registriert. Der Registrar stellt dem Unternehmen ein Zertifikat mit dem Namen "Registration Certificate" aus. Das Handelsregister kann nach Zahlung der hierfür vorgesehenen Gebühr weiterhin eingesehen werden.

Auflösung der Firma:

Es besteht ein Unterschied zwischen der Auflösung der Partnerschaft und der Auflösung der Firma. Die Auflösung der Partnerschaft erfolgt, wenn ein Partner nicht mehr mit dem Geschäft verbunden ist, während die Auflösung des Unternehmens die Auflösung des Unternehmens darstellt.

Mit anderen Worten: Im Falle einer Auflösung der Partnerschaft endet die Geschäftstätigkeit der Firma nicht, es besteht jedoch eine neue Vereinbarung zwischen den verbleibenden Partnern. Im Falle der Auflösung der Firma wird das Geschäft der Firma jedoch geschlossen. Kurz gesagt, bedeutet die Auflösung der Partnerschaft nicht die Auflösung der Firma. Aber die Auflösung der Firma bedeutet auch die Auflösung der Partnerschaft.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie eine Firma aufgelöst werden kann:

1. Auflösung durch Vereinbarung:

Die Partnerschaftsfirma kann gemäß einem zwischen den Partnern bereits geschlossenen Vertrag aufgelöst werden.

2. Zwangsauflösung:

Eine Firma ist unter folgenden Umständen zwangsweise aufgelöst:

(ein) Durch die Entscheidung aller Partner oder aller Partner, außer einer zahlungsunfähig, oder

(b) Durch das Ereignis eines solchen Ereignisses, das das Geschäft rechtswidrig macht.

3. Auflösung aufgrund von Eventualitäten:

Eine Firma ist aufgelöst beim Auftreten einer der folgenden Eventualitäten:

(ein) Nach Ablauf der Partnerschaftszeit, falls für einen bestimmten Zeitraum gebildet.

(b) Nach Abschluss des Unternehmens, für das die Firma gegründet wurde.

(c) Auf den Tod eines Partners.

(d) Über die Entscheidung eines Partners als zahlungsunfähig.

4. Auflösung durch Gericht:

In einem der folgenden Fälle kann ein Gericht die Auflösung einer Firma anordnen:

(ein) Jeder Partner ist in Verlegenheit geraten.

(b) Jeder Partner ist dauerhaft nicht mehr in der Lage, seine Pflichten als Partner zu erfüllen.

(c) Das Fehlverhalten eines Partners kann die Geschäfte der Firma vorurteilslos beeinflussen.

(d) Ein Partner begeht vorsätzlich einen Verstoß gegen die Partnerschaftsvereinbarung.

(e) Ein Partner überträgt sein Interesse an der Firma, jedoch ohne Genehmigung, an einen Dritten.

(f) Die Geschäfte der Firma können nur mit Verlust ausgeübt werden.

(g) Es ist gerecht und angemessen, die Firma aus anderen vernünftigen Gründen zu lösen.