Partnerschaftsurkunde: Inhalt einer Partnerschaftsurkunde

Partnerschaft ist eine Vereinbarung zwischen Personen, um ein Unternehmen zu betreiben. Die Vereinbarung zwischen den Partnern kann entweder mündlich oder schriftlich erfolgen. Eine schriftliche Vereinbarung ist jedoch immer wünschenswert, um künftig Missverständnisse und unnötige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Wenn die Vereinbarung schriftlich erfolgt, wird sie als "Partnerschaftsurkunde" bezeichnet. Sie muss von den Partnern ordnungsgemäß unterzeichnet, abgestempelt und registriert werden. Jede Änderung der Partnerschaftserklärung kann im gegenseitigen Einverständnis aller Partner vorgenommen werden.

Obwohl es den Partnern der Firma überlassen bleibt, selbst zu entscheiden, was in ihrer Partnerschaftsurkunde erwähnt werden soll, enthält eine Partnerschaftsurkunde im Allgemeinen Folgendes:

1. Name der Firma

2. Art des Geschäfts

3. Namen der Partner

4. Ort des Geschäfts.

5. Kapitalbetrag, der von jedem Partner eingebracht werden muss.

6. Gewinnbeteiligungsverhältnis zwischen den Partnern.

7. Forderungen und Darlehen der Partner sowie der Zinssatz darauf.

8. Den Partnern gewährte Zeichnungen und der Zinssatz darauf.

9. Höhe des Gehalts und der Provision, falls vorhanden, an die Partner.

10. Pflichten, Befugnisse und Pflichten der Partner.

11. Rechnungsführung und Vereinbarung ihrer Prüfung.

12. Bewertungsmethode des Geschäfts- oder Firmenwerts bei Eintritt, Eintritt in den Ruhestand und Tod eines Partners.

13. Abrechnung bei Auflösung der Firma.

14. Schiedsgerichtsbarkeit bei Streitigkeiten zwischen den Partnern.

15. Arrangements für den Fall, dass ein Partner zahlungsunfähig wird.