Buchhaltungseinträge in den Büchern des Mieters (mit Muster)

Die folgenden Buchhaltungseinträge werden in den Büchern des Mieters aufgeführt:

(1) Wenn die Gebühr geringer ist als die Mindestmiete und das Mindestmietkonto nicht unterhalten wird:

(2) Wenn die Gebühr geringer ist als die Mindestmiete und die Mindestmietkonto unterhalten wird:

(3) Wenn Honorare mehr als die Mindestmiete sind:

(4) Wenn Kurzarbeit in Zukunft nicht wieder hergestellt werden kann:

Illustration:

Hinweis: Der Überschuss der Mindestmiete gegenüber dem tatsächlichen Honorar wird als Kurzarbeit bezeichnet. Hier hat der Mieter das Recht, die Kurzarbeit nur während der ersten drei Jahre wiederherzustellen. Daher im Jahr 2004. Der Mieter konnte 4.000 Rupien von der Lizenzgebühr zurückerhalten; Der Saldo des Kurzarbeitsplatzkontos in Höhe von 4.500 Rupien (6.500 Rupien + 2.000 = 8.500 - 4.000 = 4.500) wird auf das Gewinn- und Verlustkonto abgebucht, da der Betrag nicht mehr erzielbar ist.

Die Einträge für 2004 und 2005 sind die gleichen wie gemacht. Der Grund ist, dass in den Jahren 2004 und 2005 die Höhe der Lizenzgebühren höher ist als die Mindestmiete. Daher wird die Mindestmiete nicht eröffnet.