8 Verschiedene Arten von Partnern

(i) aktiver Partner:

Ein aktiver Partner ist einer, der sich aktiv am Geschäftsalltag beteiligt. Er kann in verschiedenen Funktionen tätig sein, z. B. als Manager, Organisator, Berater und Controller für alle Angelegenheiten der Firma. Er kann auch als Arbeitspartner bezeichnet werden.

(ii) schlafender oder ruhender Partner:

Ein schlafender Partner ist einer, der Kapital einbringt, Gewinne mitmacht und zum Verlust des Geschäfts beiträgt, sich aber nicht an der Arbeit des Konzerns beteiligt. Eine Person hat möglicherweise Geld, um zu investieren, sie kann jedoch keine Zeit für das Geschäft aufwenden: Eine solche Person kann zu einem schlafenden Partner werden. Sleeping partner haftet wie andere Partner für die Verbindlichkeiten des Unternehmens. Er kann das Geschäft durch seine Handlungen nicht an Dritte binden. Er ist der Öffentlichkeit nicht als Partner bekannt; daher kann er als "geheimer Partner" bezeichnet werden.

(iii) Nominalpartner:

Ein nomineller Partner ist derjenige, der der Firma seinen Namen gibt. Er bringt weder Kapital ein noch teilt er den Gewinn des Unternehmens. Er ist den Dritten als Partner bekannt. Aufgrund seines Namens kann das Unternehmen mehr Kredit auf dem Markt erhalten oder seinen Verkauf fördern. Ein nomineller Partner haftet gegenüber den Dritten, die der Firma einen Kredit gewähren, wenn sie davon ausgehen, dass diese Person Partner der Firma ist.

(iv) Partner am Gewinn:

Eine Person kann nur zum Teilen des Gewinns ein Partner werden. Er bringt Kapital ein und haftet wie andere Partner auch gegenüber Dritten. Er darf sich nicht an der Geschäftsführung beteiligen. Solche Partner sind für ihr Geld und ihren Goodwill verbunden.

(v) Partner von Estoppel oder Holding Out:

Wenn eine Person kein Partner ist, sondern sich entweder durch Worte oder schriftlich oder durch Taten als Partner darstellt, wird sie durch Estoppelung oder durch Festhalten als Partner bezeichnet. Ein Partner von Estoppel oder durch Aushalten haftet gegenüber Außenstehenden, die mit der Firma unter der Annahme zusammenarbeiten, dass diese Person Partner des Unternehmens ist, auch wenn er kein Partner ist und nichts zum Geschäft beiträgt.

(vi) geheimer Partner:

Die Position eines geheimen Partners liegt zwischen einem aktiven und einem schlafenden Partner. Seine Mitgliedschaft in der Firma wird vor Außenstehenden geheim gehalten. Seine Haftung ist unbegrenzt und er haftet für den Verlust des Geschäfts. Er kann an der Arbeit des Unternehmens teilnehmen.

(vii) Subpartner:

Ein Partner kann andere Personen in seinen Anteil an der Firma einbeziehen. Er gibt dem Fremden einen Teil seines Anteils. Die Beziehung besteht nicht zwischen dem Unterpartner und der Firma, sondern zwischen ihm und dem Partner. Der Unterpartner ist keine Entität für die Partnerschaft. Er haftet nicht für die Schulden der Firma.

(viii) Minderjähriger als Partner:

Ein Minderjähriger ist eine Person, die noch nicht volljährig ist. Ein Minderjähriger kann keinen Vertrag nach dem indischen Vertragsgesetz abschließen, da ein Vertrag eines Minderjährigen von Anfang an nichtig ist. Ein Minderjähriger kann jedoch mit Zustimmung aller Partner zu den Vorteilen einer bestehenden Partnerschaft zugelassen werden. Der Minderjährige haftet nicht persönlich für Verbindlichkeiten der Firma, aber sein Anteil am Partnerschaftseigentum und die Gewinne der Firma haften für Schulden der Firma.

Ein Minderjähriger hat im Rahmen des Partnerschaftsgesetzes folgende Rechte und Pflichten:

(a) Ein Minderjähriger hat ein Recht auf den Anteil des Vermögens und der Gewinne des Unternehmens, wie es von allen Partnern vereinbart werden kann.

(b) Ein Minderjähriger kann die Konten der Firma einsehen oder die Konten zur Kenntnis nehmen.

(c) Das persönliche Eigentum des Minderjährigen haftet nicht für die Schulden der Firma. Sein Anteil am Eigentum der Firma und am Gewinn haftet jedoch für die Schulden und Verpflichtungen der Firma.

(d) Solange ein Minderjähriger ein Partner bleibt, kann er nicht gegen andere Partner Klage wegen der Konten oder der Zahlung seines Anteils am Eigentum oder an den Gewinnen der Firma erheben. Er kann dies nur tun, wenn er seine Beziehungen zur Partnerschaftsfirma strengen will.

(e) Innerhalb von 6 Monaten nach Erreichen der Mehrheit (dh nach Vollendung des 18. Lebensjahres) kann der Minderjährige öffentlich darüber informieren, dass er beschlossen hat, Partner der Firma zu werden oder nicht. Erfolgt eine solche Kündigung nicht innerhalb von sechs Monaten, ist davon auszugehen, dass er sich für eine Partnerschaft entschieden hat.

(f) Falls Minderjähriger sich entscheidet, Partner zu werden, haftet er persönlich für alle Handlungen des Unternehmens, da er zu den Vorteilen des Unternehmens zugelassen wurde.

(g) Wenn sich ein Minderjähriger entscheidet, nicht Partner zu werden, bleiben seine Rechte und Pflichten bis zu dem Tag, an dem er öffentlich bekannt gegeben wird, ein Minderjähriger. Sein Anteil haftet nicht für Handlungen der Firma nach dem Datum der Bekanntmachung.