7 Wesentliche Einschränkungen einer Partnerschaftsfirma

Die wichtigsten Einschränkungen der Partnerschaftsfirma lauten wie folgt:

(i) Ungewissheit der Dauer:

Eine Partnerschaft leidet unter einer möglicherweise begrenzten Lebensdauer. Rechtlich muss eine Partnerschaftsfirma bei Pensionierung, Tod, Konkurs oder Wahnsinn eines Partners aufgelöst oder von einem Partner gefordert werden.

Bild mit freundlicher Genehmigung: 3.bp.blogspot.com/-_tZ64hefxCo/Uc-29z-uKcI/AAAAAAAAALU/partnership.jpg

Die Wahrscheinlichkeit, dass eines dieser Ereignisse bei mehreren Partnern auftritt, ist wesentlich höher als bei einem Einzelunternehmer.

(ii) Risiken einer zusätzlichen Haftung:

Zwar haftet jeder Partner wie der Alleineigentümer unbeschränkt. Seine Haftung kann sich jedoch nicht nur aus seinen eigenen Handlungen ergeben, sondern auch aus den Handlungen und Fehlern von Mitgesellschaftern, auf die er keinen Einfluss hat.

(iii) Mangel an Harmonie:

Das alte Sprichwort, dass "zu viele Köche die Brühe verderben", kann für eine Geschäftspartnerschaft geeignet sein. Harmonie kann schwer zu erreichen sein, insbesondere wenn es viele Partner gibt. Ein Mangel an zentraler Autorität und Konflikte in der Politik können die Organisation stören.

(iv) Schwierigkeiten beim Rückzug von Investitionen:

Eine Investition in eine Partnerschaft kann einfach sein, aber ihr Rückzug kann schwierig oder kostspielig sein, wenn dieser Aspekt aus Sicht der einzelnen Partner betrachtet wird. Dies liegt daran, dass kein Partner sein Einverständnis aus der Firma ohne Zustimmung aller Partner zurückziehen kann.

(v) mangelndes Vertrauen der Öffentlichkeit:

Eine Partnerschaft kann an mangelndem Vertrauen der Öffentlichkeit leiden, da es wie bei einem Unternehmen keinen rechtlichen Mechanismus gibt, um die Registrierung einer Partnerschaftsfirma und die Offenlegung ihrer Angelegenheiten durchzusetzen.

(vi) Begrenzte Ressourcen:

Eine Partnerschaft ist insofern gut, als sie mit begrenztem Kapital begonnen werden kann. In den Wachstums- und Expansionsphasen des Geschäfts wird dies jedoch zu einem Nachteil. Es gibt eine Grenze, bis zu der es für Partner fast unmöglich ist, Kapital zu sammeln. Diese Grenze hängt im Allgemeinen von den persönlichen Eigenschaften der Partner ab.

(vii) Unbegrenzte Haftung:

Die unbeschränkte Haftung entmutigt die Partner zu riskanten Unternehmungen, und daher wird ihre Risikobereitschaft gedämpft.