3 Einlösen von Funktionen für verschiedene Formen der Geschäftsorganisation

In diesem Artikel werden die drei Erlösungsmerkmale verschiedener Unternehmensorganisation beleuchtet. Die Funktionen sind: 1. Eigentum 2. Partnerschaft 3. Unternehmen.

Geschäftsorganisation - Funktion Nr. 1. Eigentumsvorbehalt:

Eigentum - die älteste Form der Geschäftsorganisation wird von einer Einzelperson besessen, kontrolliert und betrieben, die über Richtlinien entscheidet und diese in Kraft setzt. Bei dieser Form der Geschäftsorganisation ist die Haftung des Inhabers unbegrenzt, da sein persönliches Vermögen auch zur Erfüllung der finanziellen Verluste und geschäftlichen Verpflichtungen beschlagnahmt werden kann.

Aus rechtlicher Sicht unterscheidet sich der Status eines Eigentumsformulars in keiner Weise von dem seines Inhabers.

Er ist der einzige Nutznießer des Überschusses und muss den Geschäftsverlust allein tragen. Die größte Tugend des Eigentums liegt in seiner Einfachheit. Diese Organisationsform lässt sich ohne große Kosten und rechtliche Formalitäten leicht etablieren.

Ein Einzelunternehmer muss keine gesonderten Steuern auf die Unternehmensgewinne entrichten. Ein weiterer Vorteil ist, dass der Inhaber die Kontrolle nicht mit anderen teilen muss, da er in den meisten Fällen auch der Manager ist. Die schnelle Entscheidungsfindung ist ein zusätzlicher Vorteil des Eigentums.

Das Unternehmen hat jedoch den Nachteil, dass die Organisation nicht dauerhaft ist. Das Leben des Eigentumsunternehmens hängt vom Leben des Eigentümers ab. Eine weitere Schwäche des Eigentums ist die uneingeschränkte Haftung.

Der Inhaber ist immer von der Angst verfolgt, im Falle des Geschäftsausfalls sein Privateigentum zu verlieren. Infolgedessen wird er als Geschäftsmann übermäßig vorsichtig und instinktiv orthodox. Dies kann sich negativ auf die Geschäftsausweitung auswirken.

Aufgrund des begrenzten Umfangs der Operationen ist es außerdem nicht immer möglich, die spezialisierten Dienstleistungen von Experten zu sichern. Sowohl als Käufer als auch als Verkäufer ist das einzelne Unternehmen nicht in der Lage, einen beherrschenden Einfluss auf den Markt auszuüben.

Geschäftsorganisation - Funktion Nr. 2: Partnerschaft:

Die Organisationsform einer Partnerschaft ähnelt dem Eigentum, mit der Ausnahme, dass es mehr als einen Eigentümer gibt. Gemäß dem Indian Partnership Act von 1932 ist Partnerschaft „das Verhältnis zwischen Personen, die zugestimmt haben, die Gewinne eines Unternehmens zu teilen, das von allen oder einem von ihnen ausgeübt wird, die für alle handeln.“ Partnerschaft ist also das Ergebnis einer Vereinbarung zwischen zwei oder zwei Unternehmen mehr Personen, um Geschäfte zu machen, um Gewinn zu erzielen.

Die Absicht, die Gewinne durch gemeinsames Geschäft zu teilen, ist die Grundlage einer Partnerschaftsvereinbarung. Bei Verlust müssen die Partner es teilen. Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal von Partnerschaft ist die uneingeschränkte Haftung. Jeder Partner haftet uneingeschränkt für die Erfüllung der Verpflichtungen des Unternehmens gegenüber Außenstehenden.

Selbst das persönliche Eigentum der Partner kann zur Deckung solcher Ansprüche geknüpft werden, wenn das Vermögen der Firma nicht ausreicht. Das Leben der Firma beschränkt sich auf das Leben ihrer Partner. Die Partnerschaft wird beendet, wenn einer der Partner stirbt. Darüber hinaus hat jeder Partner das Recht, als Vertreter aller anderen Partner und der Firma zu fungieren.

Partnerschaft als eine Form der Geschäftsorganisation hat den Vorteil, dass sie mit geringen Kosten günstig gestaltet werden kann. Es ist relativ frei von staatlichen Vorschriften. Eine Partnerschaftsfirma hat den Vorteil, spezielle Erfahrungen ihrer Partner zu nutzen.

Eine Partnerschaftsfirma hat jedoch bestimmte Einschränkungen, wie Unbeständigkeit, Schwierigkeiten bei der Übertragung des Eigentums und unbeschränkte Haftung. Partner müssen sogar ihr persönliches Vermögen riskieren, um geschäftliche Ansprüche zu klären. Das bedeutet, dass, wenn ein Partner seinen anteiligen Ansprüchen aufgrund von Geschäftsversagen nicht nachkommt, die verbleibenden Partner die nicht erfüllten Ansprüche übernehmen müssen, wobei sie gegebenenfalls ihr persönliches Vermögen in Anspruch nehmen können.

Es ist jedoch möglich, die Haftung bestimmter Partner zu begrenzen, indem eine Kommanditgesellschaft gegründet wird, bei der bestimmte Partner als Komplementäre und andere Kommanditisten bestimmt sind.

Unternehmensorganisation Nr. 3. Firma:

Im Gegensatz zu Eigentum und Partnerschaft ist das Unternehmen eine künstliche Person, die per Gesetz mit ewiger Nachfolge und einem gemeinsamen Siegel geschaffen wurde. Ein Unternehmen hat somit eine eigene Persönlichkeit in den Augen des Gesetzes und kann rechtmäßig handeln. Das Bestehen eines Unternehmens wird in Anbetracht seiner unabhängigen Körperschaft in keiner Weise durch den Tod, den Wahnsinn, die Insolvenz oder die Pensionierung eines Mitglieds beeinträchtigt.

Ein weiteres Erlösungsmerkmal der Gesellschaftsform der Organisation ist die beschränkte Haftung. Die Haftung der Mitglieder der Gesellschaft beschränkt sich nur auf den Nennwert der von ihnen gehaltenen Aktien. Die Trennung von Eigentum und Verwaltung ist ein weiteres wichtiges Merkmal des Unternehmens. Mitglieder sind die Inhaber des Unternehmens. Sie haben jedoch kein Recht, direkt an der laufenden Geschäftsführung des Unternehmens teilzunehmen.

Die Geschäftsführung liegt bei dem Verwaltungsrat, der von den Mitgliedern der Generalversammlung der Gesellschaft gewählt wird. Ein Unternehmen kann als Privatunternehmen oder als Aktiengesellschaft gegründet werden.

Eine private (begrenzte) Gesellschaft kann von nur zwei Personen gebildet werden, aber die Anzahl ihrer Mitglieder darf 50 nicht überschreiten. Eine öffentliche Einladung zur Zeichnung von Anteilen oder Schuldverschreibungen kann nicht erteilt werden, und das Recht der Mitglieder, ihre Anteile an der Gesellschaft zu übertragen, ist eingeschränkt.

Eine Aktiengesellschaft kann aus sieben Personen bestehen. Sie beschränkt die Rechte ihrer Mitglieder auf Übertragung ihrer Aktien nicht, beschränkt ihre Mitgliedschaft nicht auf fünfzig und ist auch nicht daran gehindert, die Öffentlichkeit zur Zeichnung ihres Kapitals einzuladen.

Eine Unternehmensform der Unternehmensorganisation hat den Vorzug der beschränkten Haftung, der Übertragbarkeit des Eigentums und der Beständigkeit des Bestehens. Außerdem hat es den Vorteil, auf die Dienste hochqualifizierter Personen in verschiedenen Geschäftsbereichen zuzugreifen.

Der größte Nachteil des Unternehmens liegt jedoch in den Kosten und Komplikationen, die mit seiner Gründung verbunden sind. Die Konformitätsbildung eines Unternehmens erfordert die Einhaltung zu vieler gesetzlicher Formalitäten. Sogar die interne Arbeitsweise des Unternehmens unterliegt den gesetzlichen Beschränkungen bezüglich Besprechungen, Abstimmungen, Prüfungen usw. Eine weitere Einschränkung des Unternehmens ist das Fehlen schneller Entscheidungen und Handlungsbedarf.