Unethische Praktiken bei Bargeldtransaktionen

Die Veruntreuung von Bargeld ist in einer großen Organisation einfacher, wenn der Eigentümer oder das Top-Management keine Zeit hat, den Bargeldhandling genau zu beobachten.

Die Unterschlagung kann sowohl in Bezug auf den Eingang als auch auf die Zahlung wie folgt erfolgen:

(a) Unterschlagung des Geldeingangs:

Die wichtigsten Mittel, mit denen das erhaltene Geld missbraucht wird, lauten wie folgt:

(1) Nichterfassung von Barverkäufen und Unterschlagung des erhaltenen Geldes.

(2) Nichterfassung von Bargeld aus ungewöhnlichen Verkäufen wie Verkauf von alten Möbeln, minderwertigen Waren, Altmüll usw.

(3) Veruntreuung von Bargeld, das auf verschiedenen Konten eingegangen ist, z. B. Einziehung von Forderungen, Skonto usw.

(4) Veruntreuung von Bargeld aus ungewöhnlichen Quellen wie Spenden, Geschenken usw.

(5) Veruntreuung von Geld aus dem Verkauf der Waren, die im Rahmen des Verkaufs auf Rücksendebasis oder von VPP verschickt wurden, indem die Waren als in den Büchern zurückgegeben ausgewiesen werden.

(6) Untererfassung von Barverkäufen oder Erfassung nur eines Teils der Barverkäufe und Einlösung des Restbetrags der Barverkäufe.

(7) Verzicht auf die Aufzeichnung eines Kreditverkaufs und das Einstecken des nach einiger Zeit vom Kunden oder Schuldner erhaltenen Geldes.

(8) Veruntreuung von Geld aus Diskontierungsrechnungen.

(9) Auslassen, den gesamten Betrag an Barverkäufen zu erfassen und diesen zu speichern.

(10) Durch Zusammenarbeiten und Versenden, bei denen der Kassierer das vom ersten Kunden erhaltene Geld falsch nutzt und das vom zweiten Kunden erhaltene Geld dem ersten Kunden gutgeschrieben wird, wird das vom dritten Kunden erhaltene Geld dem zweiten Kunden, dem Kunden, gutgeschrieben Das vom vierten Kunden erhaltene Geld wird dem dritten Kunden gutgeschrieben und so weiter. Dieses Verfahren wird solange fortgesetzt, bis der Kassierer das so missbrauchte Geld zurücklegen kann.

(b) Veruntreuung von Barzahlungen:

Bargeld kann auch während der folgenden Zahlungen missbraucht werden:

(1) Falsche oder fiktive Geldkäufe erfassen und diesen Betrag einstecken.

(2) Aufzeichnen eines Bareinkaufs über dem tatsächlichen Einkaufsbetrag und Einstecken des Differenzbetrags.

(3) Veruntreuung von Geld, das nachweislich an fiktive Gläubiger für Einkäufe gezahlt wurde.

(4) Veruntreuung von Geld, das in den Lohnlisten als Lohn bezahlt wurde, indem fiktive Namen von Arbeitnehmern darin eingetragen wurden.

(5) Erfassung von Barzahlungen, die überhaupt nicht geleistet werden.

(6) Verbuchen von Zahlungen auf einigen Konten zu einem höheren Betrag als den tatsächlichen Zahlungen und Einstecken des Differenzbetrags.

(7) Einkäufe, Rabatte und Zulagen von Warenlieferanten werden nicht erfasst und die Beträge werden als Zahlungen an die Warenlieferanten ausgewiesen.