Wiederausgabe von verfallenen Anteilen (Buchungsposten)

Die Verwaltungsratsmitglieder der Gesellschaft sind befugt, die verfallenen Aktien erneut auszugeben, sofern dies in ihren Statuten zulässig ist. Ein verfallener Anteil kann zu den Bedingungen und auf eine Art und Weise verkauft oder anderweitig veräußert werden, die der Verwaltungsrat für angemessen hält. Diese Aktien können zum Nennwert, zu einem Aufgeld oder sogar zu einem Abschlag wieder ausgegeben werden.

Wenn die verfallenen Aktien zum Nennbetrag oder zu einem Aufgeld neu ausgegeben werden, ähneln die Eintragungen den bereits im Zusammenhang mit der Ausgabe von Anteilen zum Nennwert oder zum Aufschlag abgegebenen Einträgen.

Die Forderung aus der Wiederausgabe dieser Aktien zusammen mit dem bereits von ausfallenden Aktionären bereits erhaltenen Betrag darf jedoch in keinem Fall unter dem ursprünglichen Ausgabepreis der Aktien liegen. Zum Beispiel, wenn ein Anteil von Rs. 10 auf denen Rs. 2 wurde bereits bezahlt, verfällt und wird anschließend erneut ausgestellt, danach werden Rs. 8 müssen eingezogen werden, wenn die Anteile vollständig eingezahlt werden.

(a) Wiederausgabe eines verfallenen Anteils, der ursprünglich zum Nennwert ausgegeben wurde:

Wenn die verfallenen Aktien mit einem Abschlag erneut ausgegeben werden, darf der Abzinsungsbetrag den auf das Konto mit dem Verfall der Aktien gutgeschriebenen Betrag nicht übersteigen. Wenn der bei der Neuausgabe von Anteilen gewährte Rabatt weniger als der verfallene Betrag ist, verbleibt ein Teil des verfallenen Kontos, das in die Kapitalrücklage eingestellt werden sollte, da es sich um einen Kapitalgewinn handelt.

Beispiel:

Ein Unternehmen hat Aktien von Rs. Jeweils 100 Rs. 35 wurde vom Aktionär gezahlt Rs. 65 ist der unbezahlte Betrag. Bei der erneuten Ausgabe solcher Aktien mit Abschlag könnte der maximale Abschlag nun Rs betragen. 35. Falls der erlaubte Rabatt unter Rs liegt. 35 (sagen Sie Rs. 20), dann offensichtlich der Unterschied Rs. 15 (dh 35 - 20) sind Kapitalgewinne, die auf das Kapitalreservekonto überwiesen werden.

Buchhaltungseinträge:

Bei Wiederausgabe von Aktien mit Abzug:

Bank A / C… Dr. (Mit Neuauflagepreis)

Anteil verfallen A / C… Dr. (Mit dem Rabatt bei Neuauflage erlaubt)

Aktienkapital A / c (mit dem abgerufenem Betrag)

Transfer in die Kapitalreserve:

Der verbleibende Restbetrag der verfallenen Anteile ist kapitalgewinnabhängig und würde durch Überweisung auf das Konto für die Kapitalrücklage geschlossen.

Der notwendige Journaleintrag wird sein:

Anteil verfallen a / c Dr. (mit Guthaben auf dem Konto, das nach der Neuausgabe auf dem Konto verbleibt)

Zur Kapitalreserve a / c

(Konto für verfallene Konten übertragen)

(b) Neuausgabe verfallener Aktien, die ursprünglich mit Abzug ausgegeben wurden:

Wenn die ursprünglich mit einem Abschlag ausgegebenen Anteile verfallen und erneut ausgegeben werden, würde der neue Allottee bei der Neuausgabe den Vorteil des Abzugs erhalten, zusätzlich zu einem zusätzlichen Abschlag von dem Konto, auf das das Konto verwirkt wurde.

Der erforderliche Eintrag in diesem Fall lautet:

Bank A / C Dr. (mit dem bei der Neuausstellung erhaltenen Betrag)

Rabatt bei Ausgabe von Aktien a / c Dr. (mit normalem Rabatt)

Anteil verfallen a / c Dr. (mit zusätzlichem Rabatt bei Neuauflage)

Aktienkapital a / c Dr. (mit Gesamtbetrag)

(Verfallene Aktien werden neu ausgegeben, ursprünglich mit Abzug ausgegeben)

Wichtige Notiz:

Wenn Aktien ursprünglich mit einem Abschlag pro Aktie ausgegeben werden, ist das Gesetz auf folgende Limite beschränkt:

Illustration:

(Aktien verfallen und erneut ausgegeben). HP Company hat 1.000 Rs-Aktien verwirkt. Jeweils 10 von Ghambir gehalten. Er hat Antrag Rs bezahlt. 2 und Zuteilung Rs. 5, aber der endgültige Anruf wurde von ihm nicht bezahlt. Diese Aktien wurden zu Rs. 9 pro Aktie voll eingezahlt.

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