Absätze zum Parlament

Das Parlament besteht aus dem Präsidenten, dem Ständerat (The Rajya Sabha) und dem Haus des Volkes (The Lok Sabha). Wie alle anderen föderalen Gesetzgeber ist das Parlament von Indien in zwei Kammern aufgebaut. Tatsächlich ist eine Zwei-Kammer-Gesetzgebung in einem Bundesstaat eine absolute Notwendigkeit. Man sagt, es sei der Stein des Bundesgebäudes.

Die obere Kammer stellt die Einheiten unabhängig von ihrer Größe, Bevölkerung und Wichtigkeit gleichermaßen dar, da sie der Anker der Staatsinteressen ist. Das Unterhaus vertritt die Bevölkerung auf Bevölkerungsbasis.

Ein weiteres hervorstechendes Merkmal des Parlaments der Union ist, dass es nicht vollständig eine souveräne Legislative wie die des britischen Parlaments ist. Seine Gesetzgebungskompetenz ist zu normalen Zeiten auf die in der Union genannten Themen und die Concurrent-Listen beschränkt. Außerdem ist seine Vorherrschaft durch die den Bürgern garantierten Grundrechte begrenzt.

Dem Parlament ist es nicht gestattet, ein Gesetz zu erlassen, das gegen die Grundrechte verstoßen würde. Wenn dies der Fall ist, wird das Gesetz wahrscheinlich vom Apex-Gericht und den Obersten Gerichten aufgehoben. Darüber hinaus sind die Gerichte befugt zu entscheiden, ob ein bestimmtes vom Parlament verabschiedetes Gesetz verfassungsrechtlich ist oder nicht.

Obwohl die Autorität des Parlaments begrenzt ist, ist es doch der Dreh- und Angelpunkt, auf den sich der gesamte Regierungsmechanismus dreht. Die Notfälle machen das Parlament noch effektiver. Die Einschränkungen seiner gesetzgebenden und finanziellen Autorität während der Notlage enden jedoch. Es ist mit weitreichenden Mächten ausgestattet und übernimmt zusammen mit dem Präsidenten und dem Ministerrat die Rolle des Souveräns der indischen Demokratie.