Methoden zur Erfassung der Abschreibung (mit Journalbuchungen)

Es gibt zwei Methoden zur Erfassung der Abschreibung in den Geschäftsbüchern:

(1) Direktmethode (Es wird keine Rückstellung für das Abschreibungskonto gepflegt):

Die Abschreibung wird durch die Belastung des Abschreibungskontos und die Gutschrift des Vermögenskontos vorgenommen. Die Abschreibung wird durch die Überweisung in die Gewinn- und Verlustrechnung am Jahresende abgeschlossen. Das Vermögenskonto wird in der Bilanz zu seinem abgeschriebenen Wert, dh den Kosten abzüglich Abschreibungen zum Jahresende, ausgewiesen.

Journaleinträge unter dieser Methode sind:

(2) Indirekte Methode (Rückstellung für Abschreibungskonto wird gepflegt):

Der Betrag der Abschreibung wird dem Abschreibungskonto belastet und der Rückstellung für das Abschreibungskonto (oder das kumulierte Abschreibungskonto) gutgeschrieben. Die Höhe der Abschreibung wird am Jahresende in die Gewinn- und Verlustrechnung eingestellt. Das Vermögenskonto wird jedoch zu Anschaffungskosten ausgewiesen, und die kumulierte Abschreibung wird entweder als Abzug vom Vermögenswert ausgewiesen oder kann auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen werden.

Journaleinträge unter dieser Methode sind: