Übergabe zwischen Ledgern: mit Einträgen und Abbildungen

Übertragung zwischen Ledgern: Mit Einträgen und Abbildungen!

Wenn dieselbe Person ein Kunde und ein Lieferant ist, wird sein Konto sowohl im Debitorenbuch als auch im Gläubigerregister angezeigt. Unter normalen Umständen wird für eine solche Person nur ein Konto geführt. Wenn die Konten jedoch auf selbstabgleichenden Konten geführt werden, sollten für eine solche Person zwei Konten geführt werden. Dann ist es ein geeigneter Fall des Aufbruchs.

Einträge, die für eine solche Übertragung gelten sollen:

Die folgenden Einträge müssen übergeben werden, um die Übertragung zu beeinflussen:

1. Für die Übertragung des individuellen Saldos aus dem Debitorenbuch auf das Gläubigerbuch oder umgekehrt:

Lastschrift: Konto des bestimmten Lieferanten (im Kreditorenbuch)

Gutschrift: Konto des bestimmten Kunden (im Debitorenbuch)

2. Für die Reduzierung der Gesamtgläubiger:

Debit-Hauptbuch-Anpassungskonto (im Debitorenbuch)

Konto für die Anpassung der Kreditorenbuchhaltung (in Hauptbuch)

3. Zur Verringerung der Gesamtschuldner:

Konto für die Debitorenbuchhaltung (im Hauptbuch)

Guthaben-Hauptkonto-Anpassungskonto (im Gläubiger-Hauptbuch)

Illustration:

Schuldnerliste Rs 3, 00.000 umfasst Rs 5.000, die von P und Rs 400 von Q geschuldet werden. In ähnlicher Weise deckt die Gläubigerliste von Rs 2, 20.000 Rs 7.000 Rs, die P und Rs 150 gegen Q schuldet.

Die Journaleinträge lauten wie folgt: