Im Voraus erhaltene Einnahmen: Korrekturbuchungen (mit Beispielen)

Im Voraus erhaltene Einnahmen: Korrekturbuchungen im Endabschluß!

Einnahmen, die während einer bestimmten Handelsperiode für die zukünftig zu verrichtende Arbeit erhalten werden, werden als nicht verdientes Einkommen bezeichnet. Wenn im Voraus Einnahmen erzielt werden, für die noch nicht geleistete Arbeit, haftet der Gewerbetreibende, dass diese Einkünfte zwar nicht die Einnahmen der laufenden Handelsperiode sind, die Dienstleistungen jedoch im nächsten Jahr erbracht werden.

Einträge für solche Einnahmen sind:

Die nicht verdienten Erträge werden von den betroffenen Erträgen auf der Kreditseite der Gewinn- und Verlustrechnung abgezogen und ebenfalls auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Für die Versicherung erhielt ein Gewerbe für ein volles Jahr, das am 31. März 2005 endete, eine Rente von 200 Rs pro Monat, sein Abschluss wurde jedoch für das am 31. Dezember 2004 endende Jahr aufgestellt.

Dann sind die Einträge:

Der doppelte Effekt im Endkonto ist:

1. Das nicht verdiente Einkommen wird vom Mietkonto abgezogen.

2. Der abgezogene Betrag wird auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen.