Mietkauf und Ratenzahlung

Mietkaufverkauf:

1. Das Eigentum an der Ware wird erst nach Zahlung der letzten Rate überwiesen.

2. Die Überweisung erfolgt durch den Käufer in Raten.

3. Bei Nichterfüllung wird die Ware vom Verkäufer beschlagnahmt.

4. Wenn der Käufer die Ware vor der letzten Rate verkauft, erhält der neue Käufer keinen besseren Titel als der Käufer beim Kreditkauf.

5. Der Käufer hat kein Verfügungsrecht über die Ware.

Ratenzahlung:

1. Das Eigentum wird zum Zeitpunkt des Kaufs übertragen.

2. Die Zahlung des Preises erfolgt in der Regel in Raten oder nach Vereinbarung.

3. Bei einem Zahlungsverzug kann der Verkäufer die Ware nicht zurücknehmen, die Einziehung kann jedoch durch das Gericht erfolgen.

4. Wenn der Käufer die Ware vor vollständiger Bezahlung des Preises verkauft, erhält der neue Käufer einen besseren Titel als der Mietkäufer.

5. Der Käufer hat das Recht, die Ware in beliebiger Weise zu entsorgen.