Dauer der Erstellung, Ausnahmen und Offenlegung

Anmerkungen zu den SEBI-Richtlinien zu DRR: Dauer der Erstellung, Ausnahmen und Offenlegung!

Diese Richtlinien sprechen nicht für die Schaffung einer DRR von mehr als 50%. Dies bedeutet, dass DRR bis zu 50% der Emission von Schuldverschreibungen vor Beginn der Rückzahlung obligatorisch ist, aber über 50% ist die Schaffung von DRR nicht obligatorisch. Dies bedeutet, dass DRR möglicherweise nicht weiter erstellt wird. Wenn DRR vor dem Beginn der Rücknahme erstellt wird, wird es als "Rücknahme aus Gewinnen" bezeichnet. Falls die DRR nicht über 50% liegt und die verbleibenden Schuldverschreibungen anderweitig zurückgezahlt werden, wird dies als „Tilgung aus dem Kapital“ bezeichnet.

Dauer der Bildung der Rücknahme von Schuldverschreibungen:

Die Rücknahme von Schuldverschreibungen sollte vor Beginn der Rücknahme angelegt werden. Wenn Schuldverschreibungen für die Projektfinanzierung ausgegeben werden, kann die Rücknahmebetrag für Schuldverschreibungen bis zum Datum der kommerziellen Produktion entweder in gleichen Raten oder in einem höheren Betrag gebildet werden, sofern der Gewinn dies erlaubt. Bei wandelbaren Emissionen neuer Unternehmen beginnt jedoch die Bildung der Rücknahmebetrag für Schuldverschreibungen ab dem Jahr, in dem das Unternehmen für die verbleibende Laufzeit der Schuldverschreibungen Gewinne erzielt.

Ausnahmen von der Bildung von Rücklagen für die Einräumung von Schuldverschreibungen:

In folgenden Fällen wurden Unternehmen von der Bildung der Rücknahmebetrag für Schuldverschreibungen befreit:

1. Infrastrukturunternehmen (Unternehmen, das ausschließlich im Bereich der Entwicklung, Unterhaltung und des Betreibens von Infrastruktureinrichtungen tätig ist) ist nicht zur Bildung von Rücklagen für Schuldverschreibungen verpflichtet.

2. Eine Gesellschaft, die Schuldverschreibungen mit einer Laufzeit von höchstens 18 Monaten emittiert.

Offenlegung der Rückzahlung von Rücklagen aus Schuldverschreibungen in der Bilanz:

Debenture Redemption Reserve (DRR) wird auf der Passivseite in der Position Reserven und Überschuss ausgewiesen. Nach der Rücknahme wird die DRR in die Allgemeine Reserve eingestellt. Es sei darauf hingewiesen, dass DRR für keinen Zweck verwendet werden kann.

Wichtige Notizen:

Bei der Analyse der vom SEBI herausgegebenen Bestimmungen des Gesellschaftsrechts und der Richtlinien kommt man zu dem Schluss, dass das Gesellschaftsrecht bei der Bildung der Rücknahme aus Schuldverschreibungen keine Ausnahme macht, sofern der SEBI die vorgenannten Ausnahmen macht. Wir sind daher der Meinung, dass die Rücknahmebetrag für Debenture-Rücklagen ausnahmslos von allen Unternehmen gebildet werden sollte, um die gesetzlich vorgeschriebenen Strafen zu vermeiden, da die SEBI-Richtlinien zu den derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinzukommen.

Quellen der Tilgung von Schuldverschreibungen:

Ein Unternehmen kann Mittel zur Tilgung von Schuldverschreibungen durch Ausgabe neuer Aktien oder Schuldverschreibungen aufbringen oder Vermögenswerte zur Erfüllung der Verbindlichkeit verkaufen. Umsichtige Unternehmen versuchen jedoch, einen angemessenen Gewinn beizubehalten und somit Mittel zur Rückzahlung der Schuldverschreibungen zu akkumulieren.

Ein Unternehmen kann zur Tilgung der Schuldverschreibungen eine der folgenden Methoden anwenden:

(i) frisches Kapital beschaffen:

Ein Unternehmen kann neue Aktien oder Schuldverschreibungen ausgeben, und der Erlös aus der erneuten Ausgabe von Grundkapital und / oder Schuldverschreibungen kann zur Rückzahlung der Schuldverschreibungen verwendet werden.

(ii) Nutzen Sie die Gewinne:

Ein Teil der Gewinne der Gesellschaft kann aus der Ausschüttung an die Anteilseigner einbehalten und zum Zwecke der Rückzahlung von Schuldverschreibungen verwendet werden.

(iii) Verkauf von Vermögenswerten

Ein Unternehmen kann den Verkaufserlös des Anlagevermögens auch zur Tilgung der Schuldverschreibungen verwenden.

(iv) Überschussfonds:

Abgesehen davon kann ein Unternehmen seine Überschussmittel auch zur Tilgung von Schuldverschreibungen verwenden.