Unterschied zwischen einer Aktiengesellschaft und einer Privatfirma

Einige der Hauptunterschiede zwischen einer Aktiengesellschaft und einer Privatfirma sind folgende:

1. Mindestanzahl der Mitglieder:

Die Mindestanzahl an Personen, die zur Gründung einer öffentlichen Gesellschaft erforderlich sind, beträgt sieben Personen, in einer privaten Gesellschaft jedoch nur zwei.

2. Maximale Anzahl der Mitglieder:

Es gibt keine Höchstgrenze für die Mitglieder eines öffentlichen Unternehmens, aber ein privates Unternehmen darf nicht mehr als 50 Mitglieder umfassen, ausgenommen die Angestellten und ehemaligen Mitarbeiter des Unternehmens.

3. Einschränkung des Namens:

Der Name einer öffentlichen Firma muss mit dem Wort „begrenzt“ enden. Bei einer privaten Firma muss das Wort „private limited“ am Ende des Namens stehen.

4. Geschäftsaufnahme:

Eine Aktiengesellschaft kann ihre Geschäftstätigkeit erst nach Erhalt der Bescheinigung über die Geschäftsaufnahme aufnehmen. Ein privates Unternehmen kann jedoch schon bei der Gründung seine Geschäftstätigkeit aufnehmen.

5. Einladung an die Öffentlichkeit:

Ein öffentliches Unternehmen muss einen Prospekt oder eine Erklärung anstelle des Prospekts ausstellen, um die Öffentlichkeit zur Zeichnung seiner Aktien oder Schuldverschreibungen einzuladen. Ein privates Unternehmen hingegen kann eine solche Einladung nicht an die Öffentlichkeit richten.

6. Übertragbarkeit von Aktien

Die Übertragung von Anteilen bei öffentlichen Unternehmen ist nicht beschränkt, während die Satzung eines Privatunternehmens das Recht auf Übertragung seiner Anteile einschränken muss.

7. Anzahl seiner Direktoren:

Eine Aktiengesellschaft muss aus mindestens drei Direktoren bestehen, während eine Privatgesellschaft aus mindestens zwei Direktoren bestehen muss.

8. Einschränkungen bei der Bestellung von Direktoren:

Ein Verwaltungsratsmitglied einer Aktiengesellschaft muss mit dem Registrar die Zustimmung einreichen, als Verwaltungsratsmitglied zu handeln oder das Gesellschaftsvertrag zu unterzeichnen oder einen Vertrag über ihre qualifizierten Anteile abzuschließen. Die Direktoren eines privaten Unternehmens brauchen dies nicht.

9. Gesetzliche Versammlung

Eine Aktiengesellschaft muss eine gesetzliche Versammlung abhalten und dem Kanzler einen gesetzlichen Bericht vorlegen. Eine private Firma hat jedoch keine derartigen Verpflichtungen.

10. Kollegium

Wenn die Satzung eines Unternehmens nicht anderweitig vorsieht, sind fünf persönlich bei einer Aktiengesellschaft anwesende Mitglieder beschlussfähig für eine Versammlung des Unternehmens. Bei einer privaten Firma sind es zwei.

11. Ausgabe von Optionsscheinen:

Ein öffentliches Unternehmen kann Optionsscheine ausstellen, ein solches Recht wird jedoch einem privaten Unternehmen verweigert.

12. Weitere Ausgabe von Kapital:

Eine Aktiengesellschaft, die die weitere Ausgabe von Aktien vorschlägt, muss sie den bestehenden Mitgliedern anbieten. Ein privates Unternehmen kann neue Ausgaben an Außenstehende vergeben.

13. Verwaltungsvergütung:

Die Gesamtentschädigung der Verwaltungsgesellschaft darf bei einer Aktiengesellschaft nicht mehr als 11% des Nettogewinns betragen, bei einer unzureichenden Gewinnspanne jedoch mindestens? 50.000 können bezahlt werden. Diese Einschränkungen gelten nicht für ein privates Unternehmen.