Unterschied zwischen Joint Venture und Partnerschaft

Joint Venture ist keine Partnerschaft im engeren Sinne, obwohl wir es als temporäre Partnerschaft bezeichnen.

Sie unterscheidet sich von der Partnerschaft und ihre hervorstechenden Punkte werden wie folgt beschrieben:

Gemeinschaftsunternehmen:

1. Ein Handelsname ist nicht erforderlich.

2. Die an Joint Venture Beteiligten sind als Mitunternehmer bekannt.

3. Die Mindestanzahl von Kooperationspartnern beträgt zwei und es gibt keine Höchstgrenze.

4. Es ist vorübergehend in der Natur. Es wird zu einem besonderen Zweck gebildet und endet mit Abschluss eines bestimmten Geschäfts.

5. Der Vertrag ist nicht registriert, um ihn gegenüber Dritten vollstreckbar zu machen.

6. Kooperationspartnern steht es frei, ein eigenes unabhängiges Geschäft derselben Art zu haben.

7. Der Gewinn wird für jedes Unternehmen ermittelt.

8. Partnerunternehmen haben keine implizite Autorität.

9. Es besteht keine gesamtschuldnerische Haftung, es sei denn, es besteht eine besondere Vereinbarung.

10. Es gibt kein besonderes Gesetz für ein Joint Venture.

11. Es ist nicht erforderlich, getrennte und dauerhafte Aufzeichnungen über Konten zu führen.

Partnerschaft:

1. Die Firma hat einen bestimmten Handelsnamen.

2. Die partnerschaftlichen Parteien werden als Partner bezeichnet.

3. Die Mindestanzahl beträgt zwei und die maximale Anzahl beträgt zehn im Bankgeschäft und 20 in anderen Unternehmen.

4. Es handelt sich um einen fortlaufenden Geschäftsbetrieb, der nicht auf einen bestimmten Vorgang beschränkt ist.

5. Es muss registriert sein, um einen Antrag auf Partnerschaft gegenüber Dritten zu stellen.

6. Partner können ein Geschäft ähnlicher Art nicht selbständig betreiben.

7. Der Gewinn wird jährlich ermittelt.

8. Partner haben Autorität impliziert.

9. Es bestehen gesamtschuldnerische Verpflichtungen gegenüber Partnern.

10. Es gibt ein separates Gesetz, das als Indian Partnership Act 1932 bekannt ist

11. Die Firma muss einen separaten Satz von Kontobüchern dauerhaft führen.