10 Hauptmerkmale der Verbraucher-Genossenschaftsgeschäfte

Einige der Hauptmerkmale von Verbrauchermärkten sind:

Diese sind als Verbrauchermärkte bekannt. Diese gehören und werden von den Verbrauchern selbst verwaltet, um Zwischenhändler auszuschalten und ihren Bedarf zu angemessenen Preisen zu erhalten. Sie werden auch als Konsumgenossenschaften bezeichnet.

Laut Stephenson ist "ein Konsumladen eines Verbrauchers eine Kombination von Personen, deren Ziel es ist, durch gemeinsamen Einkauf zu sparen und ihre Gewinne durch gemeinsames Verkaufen zu halten". Diese Geschäfte kaufen Waren in großen Mengen und verkaufen sie zu marktüblichen Konditionen an die Mitglieder und Nichtmitglieder. Die von den Geschäften erzielten Gewinne werden den Mitgliedern entsprechend den von ihnen getätigten Einkäufen zurückerstattet.

Eigenschaften:

(1) Eine Konsumgenossenschaft ist eine freiwillige Personenvereinigung, die nach dem Genossenschaftsgesetz eingetragen ist.

(2) Die Mitgliedschaft in diesen Geschäften steht allen Erwachsenen offen.

(3) Es gibt eine demokratische Kontrolle und Verwaltung der Angelegenheiten dieser Gesellschaften.

(4) Waren werden an Mitglieder oder Nichtmitglieder gegen Barzahlung verkauft.

(5) Das Kapital dieser Gesellschaften wird durch Ausgabe von Aktien an die Mitglieder beschafft. Die Aktien haben in der Regel eine kleinere Stückelung, so dass auch Personen mit einem begrenzten Einkommen beitragen und Mitglieder der Gesellschaft werden können. Das Recht, das Kapital abzuheben, ist den Mitgliedern nach Belieben gegeben.

(6) Jedes Mitglied darf unabhängig von der Anzahl der von ihm erworbenen Aktien eine Stimme abgeben. Die Gesellschaften arbeiten nach dem Prinzip "Ein Mitglied, eine Stimme".

(7) Für Werbung wird sehr wenig aufgewendet. Dies liegt daran, dass die Waren hauptsächlich für die Mitglieder gekauft werden.

(8) Die Rechnungen dieser Gesellschaften werden regelmäßig von einem vom Registrar der Genossenschaftsgesellschaften ernannten Wirtschaftsprüfer geprüft.

(9) Die Waren werden von den Gesellschaften in loser Schüttung gekauft, wodurch die Einsparungen im großen Umfang genutzt werden.

(10) Die Mitglieder erhalten eine Dividende auf die von ihnen gehaltenen Aktien.

Die Dividendenrate bei genossenschaftlichen Gesellschaften darf 6 (1/4)% nicht überschreiten.