Die im Untermietvertrag erfassten / verwalteten Konten

Manchmal gibt es Fälle, in denen der ursprüngliche Mietvertrag den Mieter dazu ermächtigen kann, ihn ganz oder teilweise an Dritte zu vermieten. Hier hat der Mieter eine doppelte Rolle zu spielen. Er ist sowohl Vermieter als auch Mieter. Zum Beispiel erhält "A" einen Pachtvertrag von "B", um maschinell zu arbeiten. "A" sublets einen Teil des Ich und an "C".

Somit gibt es drei Parteien - Eigentümer (Vermieter) ist „B“, der Mieter ist „A“ und Untermieter (Untermieter) ist „C“. Hier ist „A“ ein Mieter für „B“ und ist ein Vermieter oder ein Untermieter in Bezug auf „C“. In diesem Fall wird der Ertrag des Mieters und des Untermieters zusammengerechnet, und der Mieter muss auf diese Gesamtrendite eine Abgabe an den Vermieter entrichten. Das heißt, ein vom Mieter (dh erster Mieter) an den Vermieter (dh Hauptvermieter) zahlbarer Abzug wird auf die Gesamtleistung berechnet, dh auf die Gesamtleistung sowohl des Mieters als auch des Untermieters.

Der Mieter hat daher folgende Konten zu führen:

1. Gebührenpflichtiges Konto

2. Berechtigungskonto

3. Kurzarbeit Recoupable Account

4. Kurzarbeit Allowable Account (Royalties Suspense / Reserve Account)

5. Vermieter Konto

6. Konto des untergeordneten Mieters.

Illustration:

Herr Ram erhielt einen Minenpachtvertrag, und aus diesen Daten mietete er einen Teil der Mine an die Gopal Show-Kontenbücher in den Büchern von Ram aus den folgenden Daten ab: