Nicht bezahlte oder vorausbezahlte Ausgaben: Korrekturbuchungen

Nicht bezahlte oder vorausbezahlte Ausgaben: Korrekturbuchungen in Endabrechnungen!

Wenn wir irgendwelche Kosten bezahlt haben und deren Nutzen in der Zukunft in Anspruch genommen werden soll, wird dies als nicht abgelaufene oder vorausgezahlte Ausgaben bezeichnet. Wenn zum Beispiel die Versicherungsprämie bis zum 31.3.2005 gezahlt wird und wir den Jahresabschluss für das am 31.12.2004 endende Geschäftsjahr erstellen, ist die gezahlte Prämie vom 1.1.2005 bis zum 31.3.2005 ein nicht abgelaufener oder vorausgezahlter Aufwand. Daher wird bei der Erstellung des Endkontos der Prämienbetrag in der Gewinn- und Verlustrechnung abgezogen und der Betrag in der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen.

Es wird folgender Eintrag gemacht:

Zum Beispiel zeigt der Test-Saldo zum 31.12.2004 eine Summe von 1.000 Rs, die auf Raten gezahlt wurden.

In der Anpassung wurde erwähnt, dass die Sätze an dem Datum in Höhe von 150 Rs im Voraus bezahlt wurden:

Die zwei Auswirkungen der Anpassung sind also:

1. Der vorausbezahlte Aufwand wird in der Gewinn- und Verlustrechnung vom Aufwand abgezogen.

2. Der Betrag wird auf der Aktivseite der Bilanz angezeigt.