Anspruch gegen andere Partner (Auflösung der Partnerschaftsfirma)

In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die Fälle, in denen im Falle einer Auflösung der Partnerschaftsfirma kein Anspruch vor Ablauf der befristeten Laufzeit besteht.

Wenn ein Partner bei seiner Aufnahme eine Prämie an die bestehenden Partner zahlen müsste, und wurde unter den Partnern vereinbart, dass die Partnerschaft eine feste Laufzeit hat. Bei Auflösung der Firma vor Ablauf dieser Frist kann der betreffende Partner einen Anspruch gegen die anderen Partner in Bezug auf die Prämie haben.

In den folgenden drei Fällen besteht jedoch kein Anspruch:

(a) Wenn die Firma aufgrund des Todes eines Partners aufgelöst wird;

(b) wenn die Auflösung hauptsächlich auf eigenes Fehlverhalten des Partners zurückzuführen ist; und

(c) wenn die Auflösung auf einer Vereinbarung beruht, die keine Rückstellung der Prämie oder eines Teils davon enthält.

Der zu erstattende Betrag wird unter Berücksichtigung der Bedingungen, zu denen er Partner geworden ist, und der Dauer, während der er Partner war, angemessen sein. Dies entspricht § 51 des indischen Partnerschaftsgesetzes.

Nehmen wir an, A und B, die Gewinne und Verluste im Verhältnis von 5: 3 teilen, bzw. gestehen C als Partner ein, der zwei Zehntel des Gewinns zu den Bedingungen teilt, dass er 20.000 Rupien als Prämie oder Goodwill an die anderen Partner zahlt und dass die Laufzeit der Die neu gegründete Partnerschaft wird 10 Jahre betragen. Nach vier Jahren wird die Kanzlei aufgrund des Fehlverhaltens von B durch das Gericht aufgelöst. C kann Anspruch auf eine Rückzahlung von 6/10 von 20.000 Rupien haben, dh 12.000 Rupien und sowohl A als auch B haften dafür. Der Betrag kann unterschiedlich sein, wenn andere sachdienliche Tatsachen vorliegen.

Illustration:

E, P und G waren partnerschaftlich an Gewinnen und Verlusten beteiligt - E, die Hälfte, P, ein Drittel und G, ein Sechstel. Es wurden keine Zinsen auf das Kapital oder auf die Inanspruchnahme erhoben, die Kredite der Partner wurden jedoch mit 12 Prozent pa verzinst.

Die Bilanz der Partnerschaft zum 31. März 2012 war wie folgt:

Aufgrund des Drucks der Gläubiger und der anhaltenden Fahrlässigkeit von G. musste die Firma am 30. Juni 2012 aufgelöst werden. Zwischen dem 31. März 2012 und dem 30. Juni 2012 wurden Waren im Wert von 25.000 Rupien gekauft und der Umsatz belief sich auf 30.400 Rupien. Neben Zahlungen an Gläubiger wurden im gleichen Zeitraum Zahlungen an Dritte für Löhne, Rs 10.000 und Auslagen von Rs 6.000 geleistet. Die Zeichnungen der Partner in diesem Zeitraum waren: E. Rs 4.000; P, Rs 2.000; und GRs 1.000 ;. Am 30. Juni 2012 beliefen sich die Schuldner auf 35.000 Rupien und die Gläubiger auf 80.000 Rupien. Die Aktien wurden mit 30.000 Rupien bewertet.

Bei der Abwicklung des Vermögens wurden folgende Beträge realisiert:

Die Gläubiger wurden vollständig bezahlt. Die Kosten für die Abwicklung beliefen sich auf 2.000 Rs. Die Partner konnten jeden erforderlichen Betrag beisteuern. P war am 1. April 2008 in die Firma eingetreten und zahlte Rs 10.000 als Prämie; Zu diesem Zeitpunkt wurde vereinbart, dass die Partnerschaft zehn Jahre dauern wird.

Sie müssen sich vorbereiten:

(a) Konto, um die Realisierung und Verteilung des Partnerschaftsvermögens darzustellen, und

(b) Kapitalkonten der Partner in säulenartiger Form.