Änderung der Gewinnbeteiligungsquote in Partnerschaft

Änderung der Gewinnbeteiligungsquote in Partnerschaft!

Wenn sich die bestehenden Partner für eine Änderung des bestehenden Gewinnbeteiligungsverhältnisses entscheiden, wird die zukünftige Gewinnbeteiligung vom bestehenden Verhältnis abweichen. Durch Änderungen in der Gewinnbeteiligungsquote wird ein Partner in Zukunft seinen Gewinnanteil verlieren und ein Partner gewinnt. Der Partner, der an der neuen Quote gewinnt, muss den unterlegenen Partner entschädigen.

Mit anderen Worten, ein Partner kauft eine Gewinnbeteiligung von einem Partner, der es vorher genossen hat. Zum Beispiel sind A und B Partner, die Gewinne im Verhältnis von 2: 1 teilen. Sie einigten sich darauf, das Gewinnbeteiligungsverhältnis als 1: 1 zu ändern, und A verkauft oder verkauft B 1/6-Gewinnanteile. Da sich das gegenseitige Gewinnbeteiligungsverhältnis ändert, erhält A nun 3/6 (2/3 - 1/6) und B 3/6 (1/3 + 1/6). Das heißt, 1/6 Gewinnanteil wird von B gewonnen und insofern verliert A. Wenn der Gewinn bei einem alten Gewinnbeteiligungsverhältnis 60.000 Rupien beträgt, erhält A 40.000 Rupien und B 20.000 Rupien.

Nach der Änderung des Gewinnbeteiligungsverhältnisses erhalten A und B den gleichen Anteil, dh jeder erhält 30.000 Rupien. Somit verliert A nun 10.000 Rs, was einen Gewinn an B bedeutet. Daher wird B an A einen Betrag zahlen, der 1/6 des Gesamtwerts des Goodwill entspricht. Wenn der Gesamtwert des Geschäfts- oder Firmenwerts 18.000 Rupien beträgt, muss B an A 1/6 der 18.000 Rupien, dh 3.000 Rupien, zahlen.

Illustration:

A und B handeln mit partizipativen Gewinnen und Verlusten im Verhältnis 3: 1. Ab dem 1. Januar 2005 wurde beschlossen, das Gewinnbeteiligungsverhältnis auf 3: 2 zu ändern. Der Goodwill wird bei einem Kauf von zwei Jahren bewertet Durchschnitt von drei Jahren Gewinn.

Der Gewinn für 2002 Rs. 15.000; 2003 Rs. 20.000 und 2004 Rs. 25.000 Übergeben Sie den erforderlichen Journaleintrag, um das Arrangement zu aktivieren.