7 Wichtige Bestimmungen, die SEBI für Risikokapitalfonds erlassen hat

SEBI-geänderte Regelungen für VCFs sind:

(i) VCF ist ein Fonds, der in Form eines Trusts / einer Gesellschaft, einschließlich einer juristischen Person, gegründet wurde und beim SEBI registriert ist. Es verfügt über einen zweckgebundenen Kapitalpool, der auf die festgelegte Art und Weise aufgebracht und gemäß den Vorschriften in VCUs investiert wird. VCU ist eine inländische Gesellschaft, deren Aktien nicht an einer Börse notiert sind und bestimmte Geschäfte tätigen.

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(ii) Die Mindestinvestition eines Anlegers in einen VCF wäre nicht niedriger als Rs. 5 lakh und der Mindestkorpus des Fonds, bevor er Aktivitäten aufnimmt, sollte mindestens Rs betragen. 5 crore.

(iii) Die Investitionsnormen wurden geändert. Ein VCF, der nach den einschlägigen Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes in Anspruch nehmen möchte, muss innerhalb eines Jahres nach der Kotierung der VCU von der Investition trennen.

(iv) Die VCF ist berechtigt, am Börsengang als qualifizierter institutioneller Käufer teilzunehmen.

(v) Die zwingende Ausstiegspflicht der VCF aus der Investition innerhalb eines Jahres nach der Notierung der VCU-Aktien zur Durchsetzung der Steuerweitergabe wurde gemäß der SEBI-Verordnung (VCF-Verordnung) aufgehoben, um eine flexible Ausreise zu den VCFs zu ermöglichen.

(vi) Die VCFs wurden angewiesen, die Informationen über ihre Wagniskapitalaktivitäten für jedes Quartal ab dem Quartal, das am 31. Dezember 2000 endete, zur Verfügung zu stellen.

(viii) Die automatische Befreiung von der Anwendbarkeit der offenen Angebotsbedingungen bei der Übertragung von Anteilen aus VCFs an Foreign Venture Capital Investors (FVCIs) an die Projektträger einer VCU wurde gewährt.

Ende Juni 2001 waren bei SEBI 35 VCFs registriert. Im Zeitraum 2000-01 wurden 13 neue inländische VCFs und nur 1 FVCI registriert. Alle VCFs müssen ab jetzt bis zum Dezember 2000 für jedes Quartal Informationen über ihre Risikokapitalaktivitäten vorlegen.