Lohn- und Gehaltsausschuss: Es ist Ziele und Funktion

Lohn- und Gehaltsausschuss: Ziel und Funktion!

Löhne und Gehälter sind in den meisten Unternehmen häufig eine der größten Produktionskosten. Für die Ökonomen sind dies zwar variable Kosten, für die Unternehmer steigen sie jedoch ständig an, da die Gewerkschaften Aufwärtskorrekturen erzielen können.

In seltenen Fällen kommt es zu Kürzungen bei Löhnen und Gehältern. Die Arbeitskosten können durch technologische Veränderungen gesenkt werden, was die Produktivität der Arbeitnehmer erhöht. Trotzdem ist die Verwaltung des Lohn- und Gehaltsniveaus von großer Bedeutung.

Ziele der Lohn- und Gehaltsverwaltung:

Die Ziele der Lohn- und Gehaltsverwaltung lauten wie folgt:

(i) Kostenkontrolle.

(ii) Festsetzung einer angemessenen und angemessenen Vergütung.

(iii) Verwendung von Löhnen und Gehältern als Anreiz für eine höhere Mitarbeiterproduktivität.

(iv) Aufrechterhaltung eines guten Image der Öffentlichkeitsarbeit.

Um die oben genannten Ziele zu erreichen, liegt die Verantwortung für die Lohn- und Gehaltsverwaltung in der Regel beim Top-Management (z. B. im Falle eines Unternehmens Verwaltungsrat) oder beim Chief Executive Officer, der Richtlinien und Verfahren zur Erreichung der Unternehmensziele entwickeln muss.

Der Personalmanager spielt eine wichtige Rolle bei der Entwicklung der Lohnrichtlinien und -verfahren. In einigen Unternehmen wird diese Arbeit einem Lohn- und Gehaltsausschuss übertragen, der sich aus leitenden Angestellten und Führungskräften zusammensetzt.

Funktionen des Lohn- und Gehaltsausschusses:

Die Funktionen des Lohn- und Gehaltsausschusses oder einer anderen Person, die mit der Lohn- und Gehaltsverwaltung in Verbindung steht, sind:

(i) Überprüfung aller Aktivitäten der Gehaltsverwaltungsgruppe anhand der Unternehmensrichtlinien.

(ii) Dem Top-Management die Lohnrichtlinien für die Verwaltung des Lohnprogramms zu empfehlen.

(iii) das System der Stellenbeschreibung und der Arbeitsplatzbewertung auf breite, politikbestimmende Weise zu genehmigen.

(iv) Vorschläge zu Änderungen der Lohnpolitik und des Gehalts oder Lohnniveaus.

(v) Überprüfung der Lohn- und Gehaltsabteilungen.

(vi) zu empfehlen, leitungsspezifische Erhöhungen für Führungskräfte oberhalb einer bestimmten Grenze zu empfehlen.