Bestandsüberprüfung: Zweck, Methoden und ihre Abstimmung

Lesen Sie diesen Artikel, um mehr über die Bestandsverifizierung zu erfahren: - 1. Zweck der Bestandsverifizierung 2. Methoden der Bestandsverifizierung 3. Versöhnung.

Zweck der Bestandsverifizierung:

Eine physische Bestandsverifizierung, die das tatsächliche Zählen, Messen und Wiegen aller auf Lager befindlichen Artikel beinhaltet, ist aus den folgenden vier Gründen erforderlich:

(a) Unterstützung des in der Bilanz ausgewiesenen Bestands durch physische Überprüfung;

b) Überprüfung der Richtigkeit der Bestandsaufzeichnungen;

(c) Offenlegung der Möglichkeit von Betrug, Diebstahl, Verlust oder Verschlechterung; und

(d) Aufdecken der Schwäche des Systems, falls vorhanden (dh ob sich der Bestand in Verwahrung befindet).

Methoden der Bestandsverifizierung:

Es gibt drei Methoden zur Bestandsverifizierung.

Diese sind:

(i) Periodische Überprüfung der Bestände

(ii) Perpetual Stock Überprüfung

(iii) Blind Inventur.

(i) regelmäßige Überprüfung:

Bei dieser Methode wird der gesamte Bestand zum Ende eines Geschäftsjahres gleichzeitig gedeckt. Dies ist nur in einer kleinen Organisation möglich. Diese Methode eignet sich jedoch nicht für große Industrieunternehmen, da eine vollständige Arbeitsunterbrechung für mehrere Tage nicht nur zum Zwecke der Bestandsaufnahme möglich ist.

(ii) Perpetuale Überprüfung:

Bei dieser Methode wird die physische Bestandsverifizierung gemäß einem vorgegebenen Programm über das ganze Jahr verteilt. Und jedes Objekt wird mindestens einmal im Jahr physisch untersucht.

Vorteile:

Vier Hauptvorteile der permanenten Überprüfung sind:

(i) Während der physischen Überprüfung sind weder die Läden noch die Werke geschlossen.

(ii) Das normale Filialgeschäft und die Buchung können ohne Unterbrechungen fortgesetzt werden.

(iii) Von Zeit zu Zeit auftretende Überschüsse und Fehlmengen können nach ordnungsgemäßer Untersuchung abgeschrieben werden.

(iv) Die Überprüfung der Bestände kann rechtzeitig durchgeführt werden.

(iii) Blindverifizierung:

Bei diesem System erhalten die Bestandsprüfer den Ort, jedoch keine Angaben zu Codenummern, Beschreibung und Bestandsbilanzen. Die zugrunde liegende Logik besteht darin, dass der Prüfer keine eigenen Vorstellungen von der Aktienposition haben wird und er möglicherweise dieselben Zahlen ohne tatsächliche Überprüfung des Lagerbestandes aufführt.

Diese Methode ist nicht sehr beliebt. Es macht praktisch keinen Sinn, wenn der gesamte Betrieb der Filialen gut geplant werden muss. Der moderne Trend geht zur Anwendung der ABC-Technik zur Bestandsverifikation.

Wer sollte die Bestandsaufnahme durchführen:

In einigen Organisationen müssen Ladenbesitzer eine Bestandsaufnahme ihrer eigenen Geschäfte durchführen. Dies ist kein korrektes Verfahren. Sie veranlasst sie nicht nur dazu, echte Unstimmigkeiten zu verbergen, um Strafen zu vermeiden, sondern führen auch zu vorsätzlichen Diebstahl oder Betrug, wenn Überschüsse vorgefunden werden.

Es liegt in der Nähe der Dinge, einen Vollzeit-Aktienprüfer oder interne Prüfer für diese Aufgabe zu beschäftigen. Sie können jedoch die Hilfe der Händler und sogar des technischen Personals zur korrekten Identifizierung nutzen.

Behandlung von Diskrepanzen (Abstimmung):

Oft stimmen die durch körperliche Untersuchung festgestellten Bestände nicht mit den Bestandsaufzeichnungen überein. Es bestehen also gewisse Diskrepanzen. Wo der physische Bestand mehr ist, gibt es einen Überschuss und wo er geringer ist als die Bestandsaufzeichnungen, gibt es einen Mangel.

Überschüsse:

Überschüsse ergeben sich aus den folgenden drei Gründen:

(a) Wenn keine Materialien aus den Behältern ausgegeben werden, die Buchung jedoch erfolgt.

(b) Wenn die Menge der ausgestellten Materialien geringer ist als die Menge, für die die Buchung (Ausgabe) erfolgt.

(c) Wenn keine Ausgaben gemacht werden, sondern nur der Eintrag in die Bestandsaufzeichnung erfolgt.

Engpässe:

Ein Mangel kann aus folgenden sechs Gründen auftreten:

(a) Übermäßiges physisches Problem als die tatsächlich eingestellten Ausgabeeinträge.

(b) Probleme gemacht, aber entsprechende Einträge nicht in der Ausgabespalte gemacht.

(c) Mehr als die Menge, für die in der Ausgabespalte Einträge gemacht wurden.

(d) Ausgabe von Materialien ohne Anforderung.

(e) Unterschlagung.

(f) Defekte Instrumente.