Staatlicher Gesetzgebungsrat - Die Vidhan-Parishad

Staatlicher Legislativrat - Die Vidhan-Parishad!

Nur sechs indische Staaten (Andhra Pradesh, Bihar, J & K, Karnataka, Maharashtra und UP) haben Zweikammersysteme. Auf staatlicher Ebene sind in Indien nur Six Vidhan Parishads (Legislative Councils) tätig. Die Existenz des Legislativrats in einem Staat hängt vom Willen der staatlichen Legislativversammlung ab.

Eine gesetzgebende Versammlung des Staates (Vidhan Sabha) kann einen Beschluss für die Einrichtung oder Aufhebung des staatlichen Legislativrats (Vidhan Parishad) fassen. Danach erlässt das Unionsparlament ein Gesetz zur Einrichtung oder Aufhebung des Legislativrats (Vidhan Parishad) für diesen Staat.

(A) Zusammensetzung des Legislativrates:

Bezüglich der Zusammensetzung des staatlichen Legislativrates erklärt die Verfassung, dass sie nicht mehr als ein Drittel der Gesamtmitgliedschaft der staatlichen Legislativversammlung haben muss, aber das Minimum darf nicht weniger als vierzig betragen.

Die Mitglieder des staatlichen Legislativrates kommen aus den folgenden fünf Kategorien:

(a) Fast ein Drittel der Mitglieder des Rates werden von den Mitgliedern der gesetzgebenden Versammlung des Staates aus Personen gewählt, die keine MLAs sind.

(b) Nahezu ein Drittel der Mitglieder werden von den örtlichen Körperschaften wie den Gemeindeausschüssen, den Zilla Parishads und anderen derartigen lokalen Behörden des Staates gewählt, wie dies im Gesetz des Parlaments festgelegt ist.

c) Beinahe 1/12 der Mitglieder werden von Personen gewählt, die mindestens drei Jahre als Lehrer in den Bildungseinrichtungen tätig sind, die nicht niedriger als die in dem Staat tätigen Sekundarschulen sind.

(d) Fast 1/12 der Mitglieder werden von Hochschulabsolventen mit mindestens dreijähriger Amtszeit gewählt.

(e) Fast 1/6 Mitglieder werden vom Gouverneur aus Personen benannt, die sich in Kunst, Wissenschaft, sozialem Literaturdienst oder Genossenschaftsbewegung ausgezeichnet haben.

(B) Qualifikationen für die Mitgliedschaft:

Um Mitglied des staatlichen Legislativrates zu werden, muss eine Person indischer Staatsbürger sein und mindestens 30 Jahre alt sein und über alle sonstigen Qualifikationen verfügen, die im Gesetz des Parlaments festgelegt sind.

(C) Amtszeit:

Der Legislaturrat ist ein quasi-ständiges Haus. Es wird niemals als Ganzes aufgelöst. 1/3 seiner Mitglieder scheiden alle zwei Jahre aus. Jedes Mitglied hat eine Amtszeit von sechs Jahren.

(D) Vorsitzende:

Der Legislativrat hat zwei gewählte Beamte: den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden. Sie werden von den Mitgliedern des Legislativrats unter sich gewählt. Der Vorsitzende und in seiner Abwesenheit der stellvertretende Vorsitzende sind Vorsitzende der Sitzungen des Legislativrates.