Vorzugsaktien: Funktionen, Typen und andere Details

Wie der Name schon sagt, haben diese im Vergleich zu anderen Arten von Aktien bestimmte Präferenzen. Diese Aktien haben zwei Präferenzen. Die Dividendenzahlung wird bevorzugt. Bei Ausschüttungen der Gesellschaft wird die Dividende zunächst auf das Vorzugskapital gezahlt.

Andere Anteilseigner erhalten nur eine Dividende aus dem verbleibenden Gewinn, sofern vorhanden. Die zweite Präferenz für Aktien ist die Rückzahlung des Kapitals zum Zeitpunkt der Liquidation der Gesellschaft. Nach Zahlung der externen Gläubiger wird das Vorzugsaktienkapital zurückgezahlt. Aktieninhaber werden nur bezahlt, wenn das Vorzugskapital voll eingezahlt ist.

Merkmale der Vorzugsaktien:

(i) Vorzugsaktien haben Vorrang vor Dividendenzahlung und Kapitalrückzahlung.

(ii) Die Dividendenquote auf Vorzugsaktien ist festgelegt. Nur bei den Vorzugsaktien mit Gewinnbeteiligung kann eine zusätzliche Dividende gezahlt werden, wenn der Gewinn nach der Ausschüttung der Dividende bleibt.

(iii) Mit Ausnahme von rückzahlbaren Vorzugsaktien verbleibt das Vorzugsaktienkapital dauerhaft bei der Gesellschaft.

(iv) Vorzugsaktien verursachen keine Belastung des Vermögens der Gesellschaft.

(v) Vorzugsaktionäre besitzen kein Stimmrecht.

(vi) Einlösbare Vorzugsaktien können ausgezahlt werden, wenn das Unternehmen Überschussmittel hat.

(vii) Dividenden auf kumulierte Vorzugsaktien werden auf das nächste Jahr vorgetragen, wenn das Unternehmen im laufenden Jahr nicht über ausreichende Gewinne verfügt.

Arten:

Vorzugsaktien sind von folgender Art:

(a) kumulierte Vorzugsaktien:

Diese Aktien haben auch für die Jahre, für die kein Gewinn erzielt wurde, Anspruch auf Dividende. Bei teilbaren Gewinnen werden kumulierte Vorzugsaktien für alle Vorjahre gezahlt, in denen die Dividende nicht erklärt werden konnte.

Ein Beispiel ist eine Gesellschaft, die keine Dividende auf Vorzugsaktien für die Jahre 1981 und 1982 zahlen kann. Wenn die Gesellschaft im Jahr 1983 über ausreichende Gewinne verfügt, wird die kumulierte Dividende zuerst für die Jahre 1981 und 1982 und erst dann die Dividende gezahlt für das Jahr 1983 wird erklärt. Die Dividende wird kumuliert, sofern nichts anderes gezahlt wird.

(b) Nicht kumulierte Vorzugsaktien:

Die Inhaber dieser Aktien haben keinen Anspruch auf den Verzug der Dividende. Bei ausreichendem Gewinn erhalten sie eine Dividende. Sie können in den Folgejahren keinen Dividendenrückstand geltend machen.

(c) rückzahlbare Vorzugsaktien:

Formal wird das Kapital eines Unternehmens erst zum Zeitpunkt der Liquidation zurückgezahlt. Weder die Gesellschaft kann das Grundkapital zurückgeben, noch die Aktionäre können deren Rückzahlung verlangen. Die Gesellschaft kann jedoch rückzahlbare Vorzugsaktien ausgeben, wenn die Satzung eine solche Ausgabe zulässt. Das Unternehmen hat das Recht, nach einer bestimmten Frist einlösbares Stammkapital zurückzugeben.

Das Companies Act hat bestimmte Beschränkungen für die Rückgabe dieses Kapitals vorgesehen. Die zurückzunehmenden Anteile sollten vollständig eingezahlt sein. Die Gesellschaft sollte diese Anteile entweder aus Gewinnen oder aus der Neuausgabe von Kapital einlösen. Ziel dieser Einschränkungen ist, dass die Ressourcen des Unternehmens nicht aufgebraucht werden.

(d) nicht rückzahlbare Vorzugsaktien:

Die Aktien, die nicht eingezogen werden können, sofern die Gesellschaft nicht liquidiert ist, werden als nicht rückzahlbare Vorzugsaktien bezeichnet.

(e) Partizipative Vorzugsaktien:

Die Inhaber dieser Aktien sind am Überschuss der Gesellschaft beteiligt. Sie erhalten zunächst eine feste Dividendenausschüttung und anschließend eine angemessene Dividendenausschüttung auf Aktien. Wenn nach Ausschüttung dieser beiden Dividenden einige Gewinne verbleiben, nehmen die Vorzugsaktionäre an den Überschüssen teil. Die Aufteilung der Überschussgewinne zwischen Vorzugsaktionären und Aktionären ist in der Satzung angegeben.

(f) Nicht-partizipierende Vorzugsaktien:

Die Aktien, auf die nur eine feste Dividende gezahlt wird, werden als nicht gewinnberechtigte Vorzugsaktien bezeichnet. Die Aktien tragen nicht das zusätzliche Recht auf Gewinnbeteiligung der Gesellschaft.

(g) Convertible-Vorzugsaktien:

Den Inhabern dieser Aktien kann das Recht eingeräumt werden, ihre Anteile nach einer bestimmten Frist in Aktien umzuwandeln. Diese werden als wandelbare Vorzugsaktien bezeichnet. Das Umwandlungsrecht muss von der Satzung genehmigt werden.

(h) Nicht konvertierbare Vorzugsaktien:

Die Aktien, die nicht in Aktien umgewandelt werden können, werden als nicht konvertierbare Vorzugsaktien bezeichnet.

Vorteile von Vorzugsaktien:

1. Die Rendite ist garantiert. Solche Anleger, die Sicherheit für ihr Kapital bevorzugen und mit größerer Sicherheit ein Einkommen erzielen möchten, investieren immer in Vorzugsaktien.

2. Hilfreich bei der Beschaffung von langfristigem Kapital für ein Unternehmen.

3. Die Kontrolle über die Gesellschaft liegt beim Management, indem die Vorzugsaktien an Außenstehende ausgegeben werden, da die Vorzugsaktionäre ein eingeschränktes Stimmrecht haben.

4. Einlösbare Vorzugsaktien haben den zusätzlichen Vorteil der Kapitalrückzahlung, wenn in der Gesellschaft ein Überschuss vorliegt.

5. Diese Aktien müssen nicht mit Hypotheken belastet werden.

6. Da auf Vorzugsaktien eine feste Dividende gezahlt wird, ermöglichen sie dem Unternehmen den Handel mit Eigenkapital, dh die Erhöhung des Gewinns auf Aktien, nachdem eine niedrigere feste Dividende auf Vorzugsaktien gezahlt wurde.

Nachteile von Vorzugsaktien:

1. Dauerhafte Belastung der Gesellschaft für die Zahlung einer festen Dividende, bevor andere Aktien gezahlt werden.

2. Für Anleger aus Sicht der Kontrolle und des Managements nicht vorteilhaft, da Vorzugsaktien nicht stimmberechtigt sind.

3. Verglichen mit anderen festverzinslichen Wertpapieren wie Schuldverschreibungen sind die Kosten für die Erhöhung des Vorzugsaktienkapitals normalerweise höher.