OECD-Grundsatz der Corporate Governance

Eine der einflussreichsten Richtlinien waren 1999 die OECD-Grundsätze der Corporate Governance. Dies wurde im Jahr 2004 überarbeitet. Die OECD ist nach wie vor ein Befürworter der Corporate-Governance-Grundsätze auf der ganzen Welt.

Aufbauend auf der Arbeit der OECD, anderer internationaler Organisationen, Vereinigungen des privaten Sektors und über 20 nationalen Kodizes zur Unternehmensführung hat die zwischenstaatliche Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen für internationale Rechnungslegungs- und Berichterstattungsstandards (ISAR) freiwillige Leitlinien zu bewährten Verfahren erstellt Offenlegung von Corporate Governance.

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) befasst sich mit folgenden wichtigen Themen:

ich. Schutz der Minderheitsbeteiligung,

ii. Hindernisse für die grenzüberschreitende Abstimmung sollten beseitigt werden.

iii. Insiderhandel und missbräuchliche Selbstgeschäfte sollten verboten werden,

iv. Verwaltungsratsmitglieder und KMPs legen ihr Interesse an wesentlichen Verträgen offen.

Grundsätze des OECD-Kodex zur Corporate Governance 2005:

ich. Das Corporate-Governance-System sollte transparente und effiziente Märkte fördern. sollte im Einklang mit dem Rechtsstaat stehen und klare Rollen verschiedener Regulierungs- und Durchsetzungsbehörden festlegen,

ii. Das Corporate Governance-System sollte die Rechte der Aktionäre schützen und erleichtern.

iii. Das System sollte eine gerechte Behandlung aller Aktionäre, einschließlich Minderheits- und ausländischer Aktionäre, ermöglichen.

iv. Die Corporate Governance sollte die Rechte von Stakeholdern anerkennen, die durch Gesetz oder gegenseitige Verträge festgelegt wurden. sollte die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Stakeholdern fördern, um Wert zu schaffen,

v. Offenlegung und Transparenz: Das System sollte zeitnahe und genaue Informationen über die Finanzlage, die Leistung, die Eigentumsverhältnisse und die Governance gewährleisten.

vi. Verwaltungsstruktur des Vorstands

OECD-Grundsätze zu Aktionärsrechten:

ich. Grundrechte der Aktionäre - Registrierung und Übertragung von Anteilen, Stimmrecht bei Versammlungen, Einholung einschlägiger Informationen, Ernennung und Abberufung von Verwaltungsratsmitgliedern und Gewinnbeteiligung

ii. Grundlegende Veränderungen der Unternehmensstruktur, um die Beteiligung der Aktionäre zu erfordern,

iii. Aktionäre stimmen über Vergütungen und Aktienoptionen von Direktoren und KMP ab,

iv. Abstimmungen in Abwesenheit

v. Der Markt für die Übertragung der Kontrolle soll transparent sein.

vi. In der Praxis waren die Rechte der Aktionäre weitgehend ein Mythos.

vii. Breite Beteiligung, einschließlich grenzüberschreitender Beteiligung,

viii. Rolle der institutionellen Investoren.

OECD-Grundsätze zu Interessen der Interessengruppen:

ich. Mitarbeiterbeteiligung im Management; leistungssteigernde Mechanismen, die gefördert werden sollen,

ii. Schutzinteresse der Whistleblowers,

iii. Gläubigerrechte,

iv. Durch die Durchsetzung von Sicherheitsinteressen und Konkursgesetze

v. Die derzeitige Durchsetzung ist verspätet.

Zusammensetzung und Struktur der OECD-Prinzipien:

ich. Einige Schlüsselfunktionen sollten vom Vorstand erfüllt werden.

ii. Strategieformulierung, Budgets, Geschäftspläne usw.

iii. Überwachung der Wirksamkeit der Governance-Praktiken des Unternehmens

iv. Auswahl, Kompensation, Überwachung von Führungskräften und Überwachung der Nachfolgeplanung

v. Vergütung von Vorstand und Vorstand,

vi. Sicherstellung eines formellen und transparenten Board-Nominierungs- und Wahlprozesses

vii. Überwachung und Bewältigung potenzieller Interessenkonflikte von Management, Vorstandsmitgliedern und Aktionären, einschließlich des Missbrauchs von Unternehmensvermögen und des Missbrauchs bei Transaktionen mit verbundenen Parteien

viii. Sicherstellung der Integrität der Buchhaltungs- und Finanzberichterstattungssysteme des Unternehmens, einschließlich der unabhängigen Prüfung, Sicherstellung von Kontrollsystemen für das Risikomanagement, die finanzielle und operative Kontrolle sowie die Einhaltung von Vorschriften

ix. Überwachung des Offenlegungsprozesses und der Kommunikation.