Medizinisch-rechtliche Aspekte der medizinischen Praxis - von Atul Murari

Medizinisch-rechtliche Aspekte der medizinischen Praxis!

Einführung:

Das Thema ist sehr breit gefächert, daher sind drei Themen von Interesse, die für das Publikum ausgewählt wurden.

Diese sind:

(a) Zustimmung

(b) medizinische Fahrlässigkeit und

(c) Einreden gegen medizinische Fahrlässigkeit.

(a) Zustimmung:

Einwilligung in der medizinischen Praxis bedeutet freiwillige Zustimmung, Befolgung oder Erlaubnis seitens des Patienten, wodurch der Arzt zur Durchführung eines vorgeschlagenen therapeutischen Verfahrens ermächtigt wird.

Die Einwilligung ist aus folgenden Gründen unerlässlich;

(a) Jeder bewusste erwachsene Patient mit gesundem Verstand ist berechtigt zu entscheiden, ob er der vorgeschlagenen Behandlung zustimmen möchte oder nicht.

(b) Es ist der beste Schutz des Arztes gegen einen möglichen Haftungsanspruch. Um rechtlich wirksam zu sein, sollte die Einwilligung eine Einverständniserklärung sein. Daher ist es die Pflicht des Arztes, dem Patienten die notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen, damit er eine Entscheidung treffen kann. Der Arzt hat nicht das Recht, im Namen des Patienten zu entscheiden.

(b) medizinische Fahrlässigkeit

Ein Arzt soll sich fahrlässig schuldig gemacht haben, wenn er bei der Behandlung des Patienten keine angemessene Pflege und Fähigkeiten ausübt, was zu Verletzungen oder zum Tod des Patienten führt.

Nachlässigkeit soll vorgekommen sein, wenn nachgewiesen wurde, dass

ein. Fürsorgepflicht.

b. Unterlassung oder Pflichtverletzung.

c. Schaden für den Patienten.

d. Der Schaden stand in direktem Zusammenhang mit der Pflichtverletzung.

Ein schlechtes Ergebnis bedeutet nicht zwangsläufig, dass Fahrlässigkeit vorliegt.

(c) Einreden gegen medizinische Fahrlässigkeitsansprüche:

Die möglichen Abwehrmaßnahmen können folgende sein:

ein. Übernahme des Risikos.

b. Notfall.

c. Mitverschulden.

d. Missgeschick.

e. Fehler.

f. Gesetzliche Begrenzung.

G. Resjudicata