Internationale Regulierungsbehörden: WTO und UNCTAD

Internationale Regulierungsbehörden: 1. Welthandelsorganisation 2. Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung!

1) Welthandelsorganisation (WTO):

Während der großen Depression der 1930er Jahre wurde der internationale Handel stark beeinträchtigt, und verschiedene Länder verhängten Einfuhrbeschränkungen zum Schutz ihrer Volkswirtschaften. Dies führte 1945 zu einem starken Rückgang des Welthandels. Die USA haben zahlreiche Vorschläge zur Ausweitung des internationalen Handels und der Beschäftigung vorgelegt. Am 30. Oktober 1947 unterzeichneten 23 Staaten in Genf ein Abkommen über Zölle des Handels.

Bild mit freundlicher Genehmigung: investmentpolicyhub.unctad.org/Upload/poster.jpg

Dieses Abkommen ist als allgemeines Zoll- und Handelsabkommen (GATT) bekannt. Es trat am 1. Januar 1948 in Kraft. Zunächst wurde das GATT in Form einer befristeten Vereinbarung gegründet, später jedoch formte es eine dauerhafte Vereinbarung. Der Hauptsitz von GATT befand sich in Genf. Am 12. Dezember 1995 wurde das GATT abgeschafft und durch die Welthandelsorganisation (WTO) ersetzt, die am 1. Januar 1995 gegründet wurde.

Die WTO wurde am 1. Januar 1995 gegründet. Die WTO ist die Verkörperung der Ergebnisse der Uruguay-Runde und der Nachfolger des GATT. 76 Regierungen wurden am ersten Tag Mitglied der WTO. Im September 1999 gab es 134 WTO-Mitglieder, und 34 Länder haben Beobachterstatus. Es gibt eine Warteliste von 31 Mitgliedern. Sie machen mehr als 90 Prozent des Welthandels aus.

Funktionen der WTO:

Die WTO hat fünf spezifische Funktionen:

i) Die WTO erleichtert die Durchführung, Verwaltung und Durchführung sowie die Ziele der multilateralen Handelsübereinkommen und bietet auch den Rahmen für die Durchführung, Verwaltung und Durchführung plurilateraler Handelsabkommen.

ii) Die WTO dient als Forum für Verhandlungen zwischen ihren Mitgliedern über ihre multilateralen Handelsbeziehungen in Angelegenheiten, die im Rahmen der Abkommen behandelt werden.

iii) Die WTO verwaltet die "Vereinbarung über Regeln und Verfahren für die Beilegung von Streitigkeiten".

iv) Die WTO verwaltet den "Trade Review Mechanism".

v) Um eine größere Kohärenz in der globalen Wirtschaftspolitik zu erreichen, arbeitet die WTO gegebenenfalls mit dem IWF und der IBRD und ihren angeschlossenen Agenturen zusammen.

Der Generalrat wird vier Hauptfunktionen erfüllen:

i) regelmäßige Überwachung der Durchführung der überarbeiteten Vereinbarungen und Ministererklärungen in Bezug auf: Waren, Dienstleistungen und TRIPS.

ii) als Streitschlichtungsstelle zu fungieren,

iii) als Trade Review-Mechanismus zu dienen,

iv) Einrichtung von Goods Council, Services Council und TRIPs Council als Nebenorgan.

Die WTO ist ein leistungsfähigeres Gremium mit erweiterten Funktionen als das GATT und soll in den Weltwirtschaftsfragen eine wichtige Rolle spielen. Um Mitglied der WTO zu werden, muss ein Land die Ergebnisse der Uruguay-Runde vollständig akzeptieren.

2) Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (UNCTAD):

Die UNO erklärte 1960-70 als Entwicklungsdekade. 1961 versuchte die UNO, das Einkommen der Entwicklungsländer mit einer Wachstumsrate von 5% pro Jahr während dieses Jahrzehnts zu steigern. Im Juli 1962 fand in Kairo eine Konferenz der Entwicklungsländer statt, die beschloss, zu diesem Zweck eine Weltkonferenz einzuberufen. Der Wirtschafts- und Sozialrat der UNO berief eine Welthandels- und Entwicklungskonferenz ein, die zwischen dem 31. März 1964 und dem 16. Juni 1964 stattfand. In dieser Konferenz wurde eine weltweite internationale Handelspolitik festgelegt. Auf dieser Konferenz wurden auch verschiedene Fragen im Zusammenhang mit der Ausdehnung des internationalen Handels von Entwicklungsländern erörtert. Diese Konferenz wurde als UNCTAD bekannt.

Funktionen von UNCTAD:

i) um den internationalen Handel jeden Abend zu fördern; die Welt zwischen Industrie- und Entwicklungsländern mit unterschiedlichen sozioökonomischen Systemen und damit zur Beschleunigung der wirtschaftlichen Entwicklung.

ii) Grundsätze und Richtlinien für den internationalen Handel und damit zusammenhängende Probleme der wirtschaftlichen Entwicklung zu formulieren.

iii) Vorschläge zur Umsetzung des genannten Grundsatzes und der genannten Politik vorzulegen.

iv) Im Allgemeinen Überprüfung und Erleichterung der Koordinierung der Aktivitäten der anderen Institutionen des VN-Systems im Bereich des internationalen Handels.

v) Als Zentrum für harmonischen Handel und damit zusammenhängende Dokumente in der Entwicklungspolitik von Regierungen zur Verfügung stehen.