Gründung einer Gesellschaft

Sieben oder mehr Personen (zwei oder mehr Personen bei einer privaten Gesellschaft) können sich zu einem gesetzlich zulässigen Zweck zu einer Aktiengesellschaft zusammenschließen, indem sie ihre Namen in die Satzung aufnehmen und andere Registrierungsanforderungen erfüllen.

Eine solche Aktiengesellschaft kann eine Firma sein:

(a) Begrenzt auf Aktien

(b) begrenzt durch Garantie oder

(c) eine unbegrenzte Gesellschaft.

Der Antrag auf Registrierung einer Firma sollte beim Registrar des Staates eingereicht werden, in dem sich die Geschäftsstelle der Firma befindet.

Dem Antrag auf Registrierung sind folgende Unterlagen beizufügen:

1. Das Memorandum der Vereinigung

2. Die satzung

3. Die Vereinbarung, die das Unternehmen mit einer Person zur Ernennung als geschäftsführender oder ganzjähriger Geschäftsführer oder Geschäftsführer abschließen möchte.

4. Eine Aufstellung des Grundkapitals

5. Eine Mitteilung der Adresse der Zulassungsstelle der Firma. Dies kann innerhalb von 30 Tagen nach der Registrierung erfolgen, wenn es zum Zeitpunkt der Registrierung nicht eingereicht werden kann.

6. Eine Liste der Direktoren und deren Zustimmung, von jedem unterzeichnet zu sein.

7. Eine schriftlich von jedem dieser Direktoren unterzeichnete Verpflichtung, seine qualifizierten Aktien zu übernehmen und zu bezahlen.

8. Eine Erklärung, dass alle Anforderungen des Gesetzes erfüllt wurden. Eine solche Erklärung kann von einem Anwalt beim Obersten Gericht oder dem Obersten Gerichtshof, einem Anwalt oder Anwalt, der vor einem Obersten Gerichtshof erscheinen darf, oder einem Sekretär oder Wirtschaftsprüfer während der gesamten in Indien praktizierten Praxis, die sich mit der Gründung des UNO beschäftigt, unterzeichnet werden Firma oder von einer Person, die in den Artikeln als Direktor, Manager oder Sekretär der Firma genannt wird.

Wenn der Registrar von Unternehmen überzeugt ist, dass alle vorgenannten Anforderungen erfüllt sind, wird er das Unternehmen registrieren und seinen Namen in das Handelsregister eintragen. Bei der Registrierung stellt der Kanzler eine Gründungsurkunde aus, mit der er die Gründung der Gesellschaft bescheinigt, und im Falle einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die Gesellschaft beschränkt.

Zertifikat zum Geschäftsbeginn:

Ein privates Unternehmen kann seine Geschäftstätigkeit unmittelbar nach der Gründung aufnehmen, eine öffentliche Gesellschaft kann jedoch nicht unmittelbar nach der Gründung ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen, es sei denn, sie hat vom Registrar eine Startbestätigung erhalten.

Ein Gründungszertifikat wird nur ausgestellt, wenn:

(a) In bar zu zahlende Anteile wurden bis zur Höhe der Mindestzeichnung zugeteilt.

(b) Die Direktoren haben die Antrags- und Zuteilungsgelder für die von ihnen vereinbarten Aktien in bar bezahlt;

(c) Kein Geld kann den Antragstellern für einen Anteil oder eine Schuldverschreibung zurückerstattet werden, wenn sie nicht beantragt wird, oder die Genehmigung für den Handel mit Aktien oder Schuldverschreibungen an einer anerkannten Börse einzuholen;

(d) die Gesellschaft hat einen Prospekt oder eine Erklärung anstelle des Prospekts eingereicht;

(e) Eine gesetzliche Erklärung, die von einem Verwaltungsratsmitglied oder einem Sekretär der Gesellschaft unterzeichnet wurde, dass die oben genannten Anforderungen erfüllt wurden, wurde beim Registrar of Companies eingereicht.