Leitprinzipien für die Festlegung der Finanzpolitik

Grundsätzlich wurden von einer Reihe von Ökonomen folgende Leitprinzipien bei der Festlegung der Finanzpolitik (hinsichtlich der Aufteilung der Ressourcen und der Anpassungen) einer Bundesregierung vorgeschlagen:

1. Autonomie und Verantwortung:

Jede Regierung in einer Föderation sollte in internen finanziellen Angelegenheiten autonom und unabhängig sein. Das heißt, jede Föderationseinheit sollte über eigene Einnahmequellen und Ausgaben verfügen, um ihre Funktionen effektiv wahrnehmen zu können. Der Grundsatz der Autonomie und der Verantwortung impliziert auch, dass das Zentrum nach Möglichkeit nicht in Angelegenheiten eingreifen sollte, die ausschließlich in die Zuständigkeit der Staaten fallen.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass jeder Staat in einem Verband vollständige Unabhängigkeit oder Autonomie in Bezug auf Funktionen und Finanzen haben wird. Wenn dies der Fall wäre, wird es einige Staaten mit großen Überschussmitteln geben, die unbrauchbar sind, und andere mit einem Mangel an Ressourcen.

Es wird also zu Ungleichheiten und Ungleichgewichten zwischen den einzelnen Staaten kommen. Ein gewisses Maß an Koordinierung und Kontrolle durch den Bund ist für ein gesundes und solides Finanzsystem in einer föderalen Einrichtung unerlässlich.

2. Angemessenheit der Elastizität:

Die Ressourcen jeder Einheit sollten den unmittelbaren Bedürfnissen der Gegenwart entsprechen und auch elastisch genug sein, um den wachsenden Bedürfnissen der Zukunft gerecht zu werden.

Es kann vorkommen, dass die Staaten dazu aufgefordert werden, hohe Ausgaben für Bildung, Gesundheitswesen und landwirtschaftliche Entwicklung zu tätigen, was enorme und wachsende Ressourcen erfordert, und die von ihnen erzielten Einnahmen reichen möglicherweise nicht aus, um sie zu decken. In diesem Fall unterstützt die Zentralregierung sie mit Hilfe von Zuschüssen usw. oder durch die Übertragung von Ressourcen von Überschussstaaten auf Defizite.

In ähnlicher Weise kann die Zentralregierung selbst in Notfällen, im Krieg oder für die Entwicklungsplanung enorme Ressourcen benötigen. Das Zentrum muss die Befugnis haben, die Ressourcen der verschiedenen Staaten zu bündeln, um diese Anforderungen zu erfüllen.

3. Einheitlichkeit und Gerechtigkeit

Dieser Grundsatz impliziert, dass der Beitrag der verschiedenen Föderationseinheiten zu gemeinsamen Belastungen gerecht ist. Der Beitrag jedes Staates an den Bundessteuern sollte sich nach seiner Fähigkeit oder wirtschaftlichen Lage richten. Das Kriterium der Einheitlichkeit impliziert auch, dass es keine Diskriminierung zwischen Bürgern verschiedener Staaten in der Föderation geben sollte.

Einige Zugeständnisse, die den schwächeren Abschnitten und den rückständigen Staaten im Interesse von Gerechtigkeit und Gerechtigkeit gewährt werden, sind jedoch mit dem Grundsatz der Einheitlichkeit durchaus vereinbar. Zur Erzielung von Steuergerechtigkeit sollte ein angemessenes Gleichgewicht zwischen direkten und indirekten Steuern aufrechterhalten werden.

4. Verwaltungseffizienz und Wirtschaftlichkeit

Die den verschiedenen Föderationseinheiten zugewiesenen Steuern sollten so sein, dass sie effizient und wirtschaftlich verwaltet werden können. Beispielsweise kann die Einkommenssteuer von einer Landesregierung nicht effizient verwaltet und eingesammelt werden.

Sie muss der Zentralregierung zugewiesen werden. Die Kosten für die Steuererhebung sollten ähnlich niedrig sein. Betrug und Steuerhinterziehung sollten nicht möglich sein. Doppel- und Mehrfachbesteuerung sollten ebenfalls vermieden werden.