Schaffung harmonischer Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern

Es gibt eine Vielzahl von Einrichtungen, um harmonische Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern herzustellen:

1. Dreiteilige Maschinen:

Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Regierung stellen gemeinsam dreigliedrige Maschinen her, um den Frieden in der Industrie zu bewirken.

Die indische Arbeitskonferenz wird einmal im Jahr abgehalten, um die Arbeitsgesetzgebung zu diskutieren. Die Vorschläge der International Labour Organization (ILO) werden vom Ständigen Arbeitsausschuss geprüft. Die Industrieausschüsse wurden für die wichtigsten Industrien eingerichtet, um Probleme der betroffenen Industrie zu erörtern.

2. Der Kodex der Disziplin:

1958 wurde ein Arbeitskodex für Arbeitnehmer und Arbeitgeber festgelegt. Unter diesem Kodex wurde vereinbart, dass von keiner Seite einseitige Maßnahmen ergriffen werden sollten, und es sollte angestrebt werden, den Streitfall auf der geeigneten Ebene beizulegen.

3. Freiwillige Schiedsgerichtsbarkeit:

Es sollte angestrebt werden, den Streitfall durch freiwillige Schiedsverfahren und nicht durch obligatorische Entscheidungen zu lösen. Herr VV Giri hat diese Methode für die Beilegung von Streitigkeiten bevorzugt, da sie Folgendes fördert:

(i) Geschäfts- oder Firmenwert

(ii) industrielle Demokratie

(iii) vermeidet Verzögerung

4. Beschwerdeverfahren:

In allen industriellen Belangen sollte versucht werden, die Beschwerde auf der niedrigsten Ebene zu beseitigen. Für die Beilegung von Streitigkeiten, die in der Regel persönlicher Natur sind, kann ein Beschwerdeausschuss gebildet werden.

5. Arbeitnehmerbeteiligung am Management:

Für den Aufbau herzlicher Arbeitsbeziehungen und für die Entwicklung des Geistes der Zusammenarbeit und des Verständnisses werden die Arbeitnehmer mit dem Management verbunden.

6. Gesetzliche Maschinen:

Das Industrial Disputes Act von 1947 legt die Maschinerie in Form von Betriebsausschüssen, Schlichtungsstellen, Schlichtungsausschuss, Arbeitsgerichten, Arbeitsgerichten usw. fest.