Beitrag gegen Kauf von Anteilen: Zulassung eines Partners

Lesen Sie diesen Artikel, um mehr über die Unterscheidung zwischen Beitrag und Kauf von Anteilen bei der Aufnahme eines Partners zu erfahren.

Ein ankommender Partner kann seinen Anteil entweder von einem oder mehreren bestehenden Partnern kaufen oder er kann zum Vermögen des Unternehmens beitragen. Im ersten Fall wird der von ihm eingebrachte Betrag an den oder die Partner ausgezahlt, von denen er seinen Anteil erwirbt, wodurch der Anteil dieses Partners (oder dieser Partner) reduziert wird. Das Gesamtvermögen der Firma ändert sich nicht. Im letzteren Fall wird das Kapital des ankommenden Partners zusätzlich zu dem der anderen Partner und somit das Vermögen des Unternehmens erhöht.

Betrachten Sie den folgenden Fall:

A und B sind Partner, die Gewinne und Verluste im Verhältnis 3: 2 teilen.

Nach dem Bestehen der Buchungen für den Goodwill lautet ihre Bilanz wie folgt:

Abbildung 1:

C und B sind Teilhaber eines verarbeitenden Gewerbes, die Gewinne im Verhältnis 2: 1 teilen. Ab dem 1. April 2012 erklären sie sich damit einverstanden, L. als Partner zuzulassen, C als schlafenden Partner, sein Kapital auf 50.000 Rupien und die Anteile der Partner der neuen Firma auf C 1/4 und L 3/4 .L soll eine Summe von 45.000 Rupien als sein Kapital beisteuern; B und L werden dann in jeder Hinsicht als gleich betrachtet.

Die Bilanz von C und B am 31. März 2012 war wie folgt:

Die Vermögenswerte sind wie folgt neu zu bewerten:

Aktien im Handel Rs 46.875, Maschinen und Anlagen Rs 18.750, Freehold Prämissen Rs 43.750 und Schuldner um 10% unter dem Buchwert. Es wird ferner vereinbart, dass C mit jeglichem Verlust aus der Neubewertung belastet wird. Am 1. April 2012 hat L sein Kapital eingezahlt. Geben Sie Journaleinträge an, um die Transaktionen zu erfassen, und geben Sie auch die Bilanz der neuen Firma an.

Abbildung 2:

A, B und C waren Partner, die Gewinne und Verluste im Verhältnis 3: 2: 1 teilten. Am 1. April 2011 haben sie D zu folgenden Bedingungen in eine Partnerschaft aufgenommen:

Der Goodwill der Firma wurde mit 90.000 Rupien bewertet; D zahlte Rs 15.000 aus geschäftlichen Gründen an A aus. D anteilig bezahlt. Es wurde ferner vereinbart, die Investitionen auf ihren Marktwert zu reduzieren, dh 18.000 Rupien, und das Werk auf 29.000 Rupien zu senken. Ein in den Gläubigern enthaltener Betrag von 3.000 Rupien war aufzuheben, da keine Verpflichtung zur Zahlung des Betrags bestand.

Die Bilanz vor der Zulassung von D war wie folgt:

Der Gewinn für das am 31. März 2012 endende Jahr betrug 60.000 Rupien (Rs) und die Zeichnungen waren 15.000 Rupien (Rs) für 12.000 Rupien (Rs), 7.500 Rupien (Rs) für 7.500 Rupien (Rs) und D. 6.000 Rupien (Rs) für D. Journalise, geben Sie die Kapitalkonten und die daraus resultierende Bilanz zum 31. März 2012 an.

Anmerkungen:

(1) Da D einen Goodwill von 15.000 Rupien zahlt, der auf 90.000 Rupien bewertet wird, bedeutet dies, dass D einen Sechstel Gewinnanteil von A erwirbt und dass es sich um einen Kauf von Anteilen handelt. Das Gewinnbeteiligungsverhältnis beträgt jetzt A 2/6, dh 3 / 6-1 / 6, B 2/6; C 1/6 und D 1/6.

(2) Nach Anpassung der Rücklage und Neubewertung beträgt das Gesamtkapital des Unternehmens 1, 20 Rs, und D zahlt Rs 20.000, dh 1/6 von Rs 1, 20, 000 als Kapital. Die Höhe des Geschäfts- oder Firmenwerts ändert nicht das Gesamtkapital, da A es abziehen wird.

(3) Da die Hauptstädte der Partner derzeit im gleichen Verhältnis stehen wie die Gewinne, wird davon ausgegangen, dass sie fix sind. Daher wurden Girokonten eröffnet. A zieht 35.000 Rupien ab, um sein Kapital zu 2/6 von 1.500 Rupien zu machen.