Grunddynamik der Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen

Grunddynamik der Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen!

Die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sind zu einem der heikelsten und komplexesten Probleme der modernen Industriegesellschaft geworden. Industrieller Fortschritt ist ohne Arbeitskooperation und industrielle Harmonie nicht möglich. Daher ist es im Interesse aller, gute Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern herzustellen und aufrechtzuerhalten.

Unter Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen versteht man die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Industrieorganisationen. Laut Dale Yoder bezieht sich der Begriff Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen auf das gesamte Beziehungsfeld zwischen Menschen, also auf menschliche Beziehungen, die aufgrund der notwendigen Zusammenarbeit von Männern und Frauen im Beschäftigungsprozess der modernen Industrie bestehen.

Im weitesten Sinne umfasst der Begriff Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen auch die Beziehungen zwischen den verschiedenen Gewerkschaften zwischen Staat und Gewerkschaften sowie zwischen den Arbeitgebern und der Regierung. Die Beziehungen all dieser in der Industrie verbundenen Personen können als Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen bezeichnet werden.

Das Thema umfasst daher individuelle Beziehungen und gemeinsame Konsultationen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern am Arbeitsplatz, kollektive Beziehungen zwischen Arbeitgebern und ihren Organisationen und Gewerkschaften sowie die Rolle des Staates bei der Regulierung dieser Beziehungen.

In den Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern wird untersucht, wie sich die Menschen bei ihrer Arbeit miteinander auseinandersetzen, welche Schwierigkeiten sich zwischen ihnen ergeben, wie die Beziehungen zwischen ihnen reguliert werden und welche Organisationen dazu eingerichtet sind, unterschiedliche Interessen zu schützen.

Nach Angaben der IAO umfassen die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Beziehungen zwischen den Staaten einerseits und den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen andererseits und die Beziehungen zwischen den Berufsverbänden selbst.

Mit dieser Bezeichnung bezeichnet die IAO Angelegenheiten wie Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechts, das Recht auf Tarifverhandlungen, Tarifverträge, Schlichtung und Schlichtung sowie die Mechanismen für die Zusammenarbeit zwischen den Behörden und den Berufsorganisationen auf verschiedenen Ebenen Wirtschaft.