9 Lautlose Funktionen des russischen Justizsystems

Neun stille Merkmale des russischen Justizsystems lauten wie folgt:

1. Justiz durch Gerichte:

Artikel 118 erklärt, dass die Justiz in Russland von Gerichten verwaltet wird. Es verbietet die Schaffung außergewöhnlicher Gerichte. Darüber hinaus werden alle gerichtlichen Befugnisse in Verfassungs-, Zivil-, Straf- und Verwaltungssachen ausgeübt.

2. Unabhängigkeit der Richter:

Artikel 120 legt fest, dass die Richter unabhängig handeln und nur der russischen Verfassung und dem Bundesgesetz gehorchen. Sie werden das Gesetz in jedem Fall einhalten, der vor ihnen liegt. Sie sind befugt, die Rechtswidrigkeit einer Handlung der Regierung oder einer anderen Körperschaft festzustellen und zu erklären.

3. Ordnungsgemäß qualifizierte Richter:

Die Verfassung schreibt vor, dass die Bürger Russlands ab 25 Jahren, die einen juristischen Abschluss haben und mindestens 5 Jahre Erfahrung in der Anwaltspraxis haben, Richter der Gerichte werden können. Das Bundesgesetz kann jedoch einige zusätzliche einheitliche Qualifikationen für Richter vorsehen.

4. Nicht-Ersatz von Richtern:

Die Verfassung macht das Amt des Richters unantastbar. Art. 121 erklärt: „Richter dürfen nicht ersetzt werden.“ „Ein Richter darf seine Vollmacht nicht beenden oder suspendieren, außer durch ein gesetzlich festgelegtes Verfahren und aus bestimmten Gründen.“

5. Immunität von Richtern:

Die Verfassung gewährt Richtern Immunität in Bezug auf ihre richterlichen Funktionen und ihr Verhalten. Art. 122 Aufzeichnungen: „Richter sollen Immunität besitzen. Ein Strafverfahren gegen einen Richter kann nur nach Maßgabe des Bundesgesetzes eingeleitet werden. ”

6. Open Trial:

Die Verfassung verbietet die Durchführung geheimer Gerichtsverfahren. Alle Gerichtsverfahren müssen offen sein. In Abwesenheit ist kein Fall zu hören. Die Schuld des Angeklagten muss von der Staatsanwaltschaft bewiesen werden. Jeder Angeklagte hat Anspruch auf ein faires, unparteiisches und offenes Gerichtsverfahren.

7. Probe durch die Jury:

Die Verfassung akzeptiert den Prozess der Jury, jedoch nur für bestimmte Fälle, die vom Bundesgesetz festgelegt und beschrieben werden.

8. Unabhängige Finanzen:

Die Verfassung sieht vor, dass die Gerichte nur aus dem Bundeshaushalt finanziert werden. Aus dem Haushalt werden angemessene und notwendige Mittel für die gerichtliche Verwaltung der Justizverwaltung bereitgestellt. Darüber hinaus wird die Finanzierung der Gewährleistung einer vollständigen und unabhängigen Rechtsprechung gemäß den Gesetzen der Russischen Föderation erfolgen.

9. Drei separate Apex-Level-Gerichte:

Die Verfassung sieht die Organisation von drei getrennten Gerichtshöfen vor:

(I) das Verfassungsgericht der Russischen Föderation,

(II) dem Obersten Gerichtshof der Russischen Föderation und

(III) Das Oberste Schiedsgericht der Russischen Föderation.