8 Arten von Vorzugsaktien - erklärt!

Einige der wichtigsten Arten von Vorzugsaktien eines Unternehmens lauten wie folgt:

(i) kumulierte Vorzugsaktien:

Eine Vorzugsaktie gilt als kumulativ, wenn die Dividendenrückstände kumuliert sind und die Zahlungsrückstände gezahlt werden, bevor eine Dividende an die Anteilseigner gezahlt wird. Angenommen, ein Unternehmen hat 10.000 8% Vorzugsaktien von Rs. Jeweils 100 Die Dividenden für 1987 und 1988 wurden bisher nicht ausgezahlt. Die Direktoren müssen, bevor sie die Dividende an die Anteilseigner für das Jahr 1989 zahlen können, den Vorschuss zahlen. Dividenden von Rs. 2, 40.000, dh für das Jahr 1987, 1988 und 1989, bevor für das Jahr 1989 eine Dividendenzahlung an die Anteilseigner vorgenommen wurde.

(ii) nicht kumulierte Vorzugsaktien:

Bei nicht kumulierten Vorzugsaktien wird die Dividende nur aus dem Jahresüberschuss jedes Jahres gezahlt. Wenn in keinem Jahr Gewinne erzielt werden, können die Dividendenrückstände in den Folgejahren nicht geltend gemacht werden. Wird die Dividende auf die Vorzugsaktien in einem bestimmten Jahr nicht von der Gesellschaft gezahlt, verfällt sie. Vorzugsaktien gelten als kumulativ, sofern sie nicht ausdrücklich als nicht kumulativ bezeichnet werden.

(iii) Teilnehmende Vorzugsaktien:

Partizipative Vorzugsaktien sind diejenigen Aktien, die zusätzlich zur Vorzugsdividende zu einem festen Zinssatz berechtigt sind, am Gewinnsaldo der Anteilseigner teilzunehmen, nachdem sie eine feste Dividendenrendite auf ihre Aktien erhalten haben. Die partizipierenden Vorzugsaktien können auch das Recht haben, sich bei ihrer Abwicklung am Überschussvermögen der Gesellschaft zu beteiligen. Ein solches Recht kann ausdrücklich in der Satzung oder Satzung der Gesellschaft angegeben werden.

(iv) Vorzugsaktien ohne Gewinnbeteiligung:

Nicht gewinnberechtigte Vorzugsaktien haben nur Anspruch auf eine feste Dividende und nehmen nicht am Überschussgewinn teil. Die Vorzugsaktien gelten als nicht teilnehmend, sofern dies nicht ausdrücklich in dem Memorandum oder den Statuten oder den Emissionsbedingungen vorgesehen ist.

(v) wandelbare Vorzugsaktien:

Wandelbare Vorzugsaktien sind solche Aktien, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums in Aktien umgewandelt werden können.

(vi) Nicht wandelbare Vorzugsaktien:

Dies sind die Aktien, die kein Umwandlungsrecht in Aktien besitzen.

(vii) rückzahlbare Vorzugsaktien:

Eine auf Aktien beschränkte Gesellschaft kann, sofern dies durch ihre Satzung genehmigt wird, Vorzugsaktien ausgeben, die gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 80 rückzahlbar sind. Die Rücknahme von Anteilen kann nach einer festgelegten Frist oder nach Wahl der Gesellschaft erfolgen.

(viii) Garantierte Vorzugsaktien:

Diese Aktien haben das Recht auf eine feste Dividende, auch wenn die Gesellschaft keinen oder nur unzureichenden Gewinn erzielt.