7 Grundprinzipien für den Umgang mit Beschwerden

Die wichtigsten Prinzipien für den Umgang mit Missständen sind nachstehend aufgeführt:

1. Das Beschwerdeverfahren sollte fair demonstriert werden. Die Haltung des Vorgesetzten ist sehr wichtig. Er sollte das Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers akzeptieren, solange keine Umgehung vorliegt. In einem gewerkschaftlich organisierten Unternehmen sollten Vorgesetzte auch das Recht der Arbeitnehmer anerkennen, von einem Gewerkschaftsbeamten vertreten zu werden, wenn sie dies wünschen.

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2. Die Bestimmungen eines Beschwerdeverfahrens sollten eindeutig und eindeutig sein. Kein Beschwerdeverfahren kann zufriedenstellend funktionieren, es sei denn, es gibt eindeutige Bestimmungen, die konsequent festgelegt werden, um zu bestimmen, was wann und von wem zu tun ist. Jeder Mitarbeiter sollte wissen, an wen Beschwerden zu richten sind und in welcher Form er schriftlich oder mündlich vorliegt.

3. Das Beschwerdeverfahren sollte einfach sein. Es sollte so einfach sein, dass es auch von Mitarbeitern mit geringer formaler Ausbildung leicht verständlich ist.

4. Es sollte umgehend und schnell funktionieren. Sofortiges Handeln ist nicht nur aus Sicht der Beschwerde wünschenswert, sondern auch aus Sicht des Managements. Da Verzögerungen zu Frustrationen führen und Auseinandersetzungen ansteigen können, ist es notwendig, dass Missstände schnell behandelt werden.

Es ist ein allgemeiner Satz, dass verzögerte Gerechtigkeit Gerechtigkeit verweigert wird, und dies gilt auch für die industrielle Welt. Jede unnötige Verzögerung stellt jedoch eine weitere Beschwerde dar. Die Beilegung von Missständen „in möglichst kurzer Zeit und auf möglichst niedrigem Niveau“ ist ideal.

5. Im Beschwerdeverfahren sollte der Vorgesetzte gegenüber seinen Mitarbeitern eine Einstellung entwickeln, die dazu führt, dass sie ihr Vertrauen gewinnt.

Um Vertrauen zu gewinnen, muss der Vorgesetzte den betroffenen Mitarbeitern gegenüber die richtige Einstellung zeigen. Er sollte ein aufrichtiges Interesse an den Problemen des Arbeitnehmers und die Bereitschaft zeigen, sich zu helfen. Obwohl der Vorgesetzte hauptsächlich der Vertreter der Geschäftsleitung gegenüber den Mitarbeitern ist, ist er auch ein Vertreter der Mitarbeiter der Geschäftsleitung.

6. Im Umgang mit Beschwerden müssen die Vorgesetzten Vertrauen in sich selbst haben, sich ihrer Verantwortung voll bewusst sein und bereit sein, sie auszuführen.

Eine Führungskraft, die kein Selbstvertrauen hat, stellt schnell fest, dass ihre Mitarbeiter sich dessen bewusst sind und eher neugierig auf ihn sind. Die meisten Angestellten gehen niemals mit ihren Beschwerden zu solchen Vorgesetzten. Darunter leidet das Ansehen der Exekutive.

7. Die gesamten Auswirkungen der Entscheidung sollten berücksichtigt werden. Beim Umgang mit Missständen müssen nicht nur die kurzfristigen Auswirkungen einer Entscheidung, sondern auch die langfristigen Auswirkungen berücksichtigt werden.

Eine heute getroffene Entscheidung hat unmittelbare Auswirkungen und wirkt sich wahrscheinlich auch auf die zukünftige Beziehung zwischen den Mitarbeitern und dem Management aus. Beschwerden sollten daher im Hinblick auf ihre Gesamtwirkung auf das Unternehmen und nicht nur auf ihre individuelle oder unmittelbare Wirkung behandelt werden.

Bei der Behandlung von Beschwerden sollte die Führungskraft bedenken, dass es lange dauert, um das Vertrauen der Mitarbeiter zu gewinnen. Dies kann jedoch über Nacht durch eine dumme Entscheidung oder unangemessene Behandlung einer einzelnen Beschwerde verloren gehen. Jede Beschwerde muss als wichtig angesehen werden, auch wenn sie unbedeutend erscheint. Ewige Wachsamkeit ist nicht nur der Preis der Freiheit, sondern auch der guten Arbeitsbeziehungen.

Schließlich sollten Arbeit und Management ihre Schwierigkeiten durch den Verhandlungs- und Verhandlungsprozess lösen. Das passiert eigentlich nicht immer. Daher ist es notwendig, für die Dienste einer dritten Person den Schiedsrichter zur Verfügung zu stellen, um bei der Lösung von Missständen zu helfen.