5 Schritte im Patentprozess

Die Erlangung eines Patents für eine Erfindung beinhaltet einen Prozess, der aus mehreren Schritten besteht.

Diese sind in der folgenden Abbildung 31.1 dargestellt:

Das in Abbildung 31.1 dargestellte Patentverfahren ist typisch für ein Gebrauchsmuster.

Nun folgt eine kurze Beschreibung der einzelnen Schritte:

1. Offenlegung von Dokumenten:

Das Patentverfahren beginnt mit der Offenlegung von Dokumenten. Wenn ein Erfinder seine Idee zunächst auf Skizzen auf Papier reduziert, muss eine Offenlegung eingereicht werden. Dies ist notwendig, da dies einen aufstrebenden Erfinder rechtlich anerkennt. Selbst wenn jemand anderes die Idee stiehlt, gibt es zumindest Beweise. Daher erfolgt die Einreichung der Offenbarung idealerweise in der frühesten Phase der Phase der Ideenfindung.

2. Patentrecherche:

Tatsächlich beginnt das eigentliche Patentverfahren mit einer "Patentrecherche". Das Hauptziel der Patentrecherche besteht darin, festzustellen, wann die Erfinderfindung bereits existiert und nach dem Patentgesetz aktiv geschützt ist. Der Suchvorgang kann entweder vom Erfinder oder von seinem Anwalt durchgeführt werden.

Die Patentrecherche beinhaltet Recherchen, um die bestehenden Patente, die im Patent- und Markenamt des Landes eingetragen sind, zu durchlaufen. In jedem Büro gibt es einen Suchraum, der Patentinformationen enthält. Dieser Schritt ist beendet, indem bestätigt wird, dass für die Erfindung des Erfinders bisher kein Patent erteilt wurde.

3. Patentanmeldung:

Nach Abschluss der Patentrecherche wird vom Erfinder ein Antrag gestellt und an das Patent- und Markenamt geschickt.

Die Anwendung besteht aus drei Teilen:

(i) Der erste Teil ist ein schriftliches Dokument, das eine Beschreibung der Erfindung, deren Beschreibung und Anspruch enthält.

(ii) Der zweite Teil enthält eine Reihe von Zeichnungen. Die Zeichnungen müssen grob und genau sein.

(iii) Der dritte Teil des Antrags besteht aus einem förmlichen "Eid" oder einer "Erklärung" des Erfinders.

Alle diese Artikel werden zusammengestellt und mit einer Anmeldegebühr versehen, die beim Patent- und Markenamt eingereicht wird. Findet das Patentamt die Anmeldung als vollständig und registriert sie, indem sie ihr eine Dateinummer zuweist. Der Erfinder wird ebenfalls benachrichtigt.

4. Patentprüfung:

Nun führt das Patentamt die vom Erfinder eingereichte Patentanmeldung gründlich durch. Dann legt er als seine Entscheidung die Ansprüche und / oder Probleme fest, die vom Erfinder zu lösen sind.

5. Patenterteilung:

Dies ist der letzte Schritt im Patentprozess. Das Patentamt dokumentiert die neuen Patenterteilungen in seinen Unterlagen. Schließlich wird ein Patentantrag an den Erfinder geschickt. Somit wird die Erfindung des Erfinders endgültig patentiert.