4 Ebenen der Arbeitnehmerbeteiligung im Management

Vier der Ebenen der Arbeitnehmerbeteiligung im Management sind: 1. Informative und assoziative Beteiligung 2. Konsultative Beteiligung 3. Administrative Beteiligung und 4. Entscheidungsteilung!

Die Teilnahme ist auf allen Managementebenen möglich.

Dies hängt von der Art der Funktionen, der Stärke der Arbeiter, den verschiedenen Abteilungen, der Haltung der Gewerkschaften und der Geschäftsführung ab.

1. Informative und assoziative Beteiligung

2. Konsultative Teilnahme

3. Administrative Beteiligung

4. Entscheidungsteilnahme

(1) informative Teilnahme:

In der Anfangsphase umfasst die Teilnahme im Allgemeinen die Phase der informativen und assoziativen Beteiligung, bei der die Mitglieder das Recht haben, Informationen zu erhalten und eine Stellungnahme zu Angelegenheiten von allgemeiner wirtschaftlicher Bedeutung abzugeben.

(2) beratende Beteiligung:

Die nächste Stufe ist die beratende Beteiligung, bei der die Mitglieder ihre Ansichten zu Angelegenheiten, die ihre Wohlfahrt betreffen, mit dem Management teilen. Dies beinhaltet ein höheres Maß an Ansichten. Die Geschäftsführung hat jedoch das Recht, die Ansichten und Vorschläge der Mitarbeiter zu akzeptieren oder nicht zu akzeptieren.

(3) Verwaltungsbeteiligung:

Auf der nächst höheren Ebene ist es die administrative Beteiligung, die einen höheren Anteil an Autorität und Verantwortung in den Managementfunktionen bietet.

(4) Entscheidungsteilnahme:

Es ist die höchste Beteiligung, bei der die Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, an Entscheidungsbefugnissen teilzunehmen. Wie der Name vermuten lässt, ist die Entscheidungsbefugnis auf dieser Ebene vollständig und die Befugnisübertragung maximal.

Es ist wichtig anzumerken, dass die Beteiligung an der Geschäftsleitung im Allgemeinen nur eine allgemeine Konsultation zu Fragen der Sicherheit, des Wohlergehens usw. der Arbeitnehmer bedeutet und nichts weiter. Die endgültige Verantwortung liegt beim Management.

Alle anderen Angelegenheiten wie Löhne, Bonus usw. sind Gegenstand von Tarifverhandlungen und werden von der Vorschau auf die Arbeitnehmerbeteiligungssysteme ausgeschlossen. Auch die individuellen Beschwerden der Welt sind von ihrem Geltungsbereich ausgeschlossen.